Drucksache - 0910/XIX
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Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 27.10. 2015 Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die Drucksache Nr. 0910 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Erwerb der BImA-Grundstücke durch das Land Berlin
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.03.2015 - Drucksache Nr. 0910/XIX - : „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen im Berliner Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin neben den bundeseigenen Wohnungen auch die unbebauten Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Bezirk Reinickendorf zum Verkehrswert übernimmt. Zusätzlich ist dem Bezirk eine entsprechende Liste der Liegenschaften vorzulegen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Stellungnahme gebeten, ob der Empfehlung gefolgt werden kann. Außerdem wurde um die Übersendung der entsprechenden Liste gebeten.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat dem Bezirksamt die folgende Antwort zukommen lassen:
„…den Berliner Bezirken sind durch Verfassung und andere gesetzliche Regelungen in der Einheitsgemeinde Berlin bestimmte Aufgaben zugewiesen. Damit verbunden sind auch Aufgaben der bezirklichen Organe. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit unterstützt die Landesverwaltung die bezirklichen Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Sowohl diese Unterstützung im Rahmen der Aufgabenerfüllung, als noch viel mehr eine darüber hinausgehende Zuarbeit außerhalb der Aufgaben, kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und in diesem Zusammenhang mit einer klaren Prioritätensetzung erfolgen.
Dabei steht außer Frage, dass mein Haus im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Fachebene den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dies kann und soll auch nach wie vor erfolgen.
Anders verhält es sich bei der Berichterstattung über die Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung sowie der Beantwortung von Anfragen von Bezirksverordneten oder Bürgerinnen und Bürgern in der BVV. Dies ist laut Bezirksverwaltungsgesetz Aufgabe des Bezirksamtes und der Bezirksverwaltung.
Die zunehmende Praxis einzelner Bezirksverwaltungen, Anträge und Beschlüsse der BVV an mein Haus mit der Bitte um Erledigung bzw. Beantwortung weiterzureichen, nimmt diese Verantwortung nicht wahr.
Ich gehe davon aus, dass die Bezirksverwaltung in eigener Verantwortung die Empfehlungen der Bezirksverordnetenversammlung bearbeitet und Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich beantwortet.
Soweit das Bezirksamt dazu keine eigenen Erkenntnisse hat, sollte es dies den Fragestellenden ggf. so mitteilen.
Ungeachtet der obigen grundsätzlichen Ausführungen kann ich Ihnen mitteilen, dass ich seit dem 18.03.2015 mit der BImA über den Ankauf von Potentialflächen, für den Wohnungsneubau durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, im Gespräch bin. Die BImA hat mir nachfolgende Flächen in Reinickendorf für unterschiedliche Verkaufsjahre angeboten.
1. Cyclopstraße 13 in 13469 Berlin, für das Verkaufsjahr 2016
2. Seidelstr. 77 in 13405 Berlin, für das Verkaufsjahr 2017
3. Flughafen Tegel in 13405 Berlin, für das Verkaufsjahr 2019.
Diese Flächen werden umfangreiche Planungsanforderungen nach sich ziehen, wenn sie für den notwendigen Wohnungsneubau genutzt werden sollen. Die Abstimmungs- und Planungsprozesse für eine gesamtstädtische Perspektive des Flughafen Tegels sind als besondere Herausforderung für den Bezirk und meiner Verwaltung in Arbeit. Für diese kooperative Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.“
Das Bezirksamt bedauert die Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sehr und wird auch weiterhin bei den zuständigen Stellen im Berliner Senat um Stellungnahmen zu Empfehlungen der BVV bitten. Eine weitergehende Beantwortung dieser Empfehlung ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht möglich.
Ich bitte die Drucksache Nr. 0910/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Katrin Schultze-Berndt Bezirksstadträtin für den Bezirksbürgermeister
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