Drucksache - 0800/XIX
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Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 21.07.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0800 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Sicher Radfahren auf dem Hermsdorfer Damm
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.01.2015- Drucksache Nr. 0800/XIX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit der VLB zu prüfen, auf welche Weise die Kreuzung Hohefeldstraße/Hermsdorfer Damm und Umgebung für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer sicherer gestaltet werden kann.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 21. April 2015 teilt das Bezirksamt mit, dass die Verkehrslenkung Berlin (VLB) dem Bezirksamt folgende Entscheidung zugesandt hat:„[…] Das Anliegen lhrer BW, die Verkehrssicherheit für querungswillige Fußgänger am Knoten Hermsdorfer Damm/ Hohefeldstr. zu erhöhen, wurde in der Arbeitsgemeinschaft zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger (AG-FGÜ) erörtert und mit lhrem Straßen- und Grünflächenamt vor Ort am 5. Mai 2015 diskutiert Bedauerlicherweise ist der gewünschte Einbau einer Mittelinsel zur Erleichterung der Querung unmittelbar an diesem Knoten nicht möglich. In der Hohefeldstraße ist ein großer Lebensmittelmarkt angesiedelt, welcher mit größeren Fahrzeugen beliefert wird. Die Berücksichtigung der Abbiegeradien dieser Fahrzeugtypen lässt den Einbau einer Mittelinsel im direkten Knotenbereich nicht zu. Eine Verschiebung in Richtung Osten ist nicht sinnvoll, da im Hermsdorfer Damm westlich der Olafstr. bereits durch die AG-FGÜ der Einbau einer Mittelinsel beschlossen wurde. Westlich des Hermsdorfer Damms/ Hohefeldstr. befindet sich die Einmündung Hermsdorfer Damm/ Schloßstr., welche sich durch den abbiegenden Buslinienverkehr von und zum S-Bahnhof Hermsdorf auszeichnet. Auch hier sind die besonderen Abbiegeradien zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass eine lnsel nur in unmittelbarer Nähe der S-Bahnunterführung möglich wäre. Dies wäre aufgrund der eingeschränkten Sichtbeziehung weder sicher noch in Anbetracht der in unmittelbarer Nähe befindlichen Lichtzeichenanlage (LZA) Hermsdorfer Damm/ Falkentaler Steig - Heinsestr. sinnvoll. Da ein Fußgängerüberweg (FGÜ) aufgrund der Verkehrsbelastung des Hermsdorfer Damms nur in Verbindung mit einer Mittelinsel angelegt werden könnte, ist auch dessen Anordnung nicht möglich. Zu der lhrerseits alternativ beantragten Lichtzeichenanlage (LZA) möchte ich lhnen mitteilen, dass hierfür das zwingende verkehrliche Erfordernis fehlt. In Verbindung mit den stadtweit üblichen Wartezeiten ist es den Fußgängern gegenwärtig möglich, den Hermsdorfer Damm in Höhe der Hohefeldstr. sicher zu überqueren. Wer unsicher ist, kann die südwestlich gelegene LZA Hermsdorfer Damm/ Falkentaler Steig - Heinsestr., welche ebenso den S-Bahnhof Hermsdorf erschließt, in Anspruch nehmen. Alternativ wird künftig auch die Mittelinsel südlich der Olafstr. ein Angebot zur erleichterten Querung darstellen, welche auch der besseren Erreichbarkeit der im Umfeld befindlichen Haltestellen dient. Auch das polizeilich registrierte Verkehrsunfallgeschehen indiziert gegenwärtig kein Erfordernis für weitere straßenverkehrsbehördIiche Maßnahmen. ln der Hoffnung, lhnen die Gründe für die Ablehnung baulicher Veränderungen und straßenverkehrsbehördlicher Ergänzungen am Knoten Hermsdorfer Damm/ Hohefeldstr. nachvollziehbar dargelegt zu haben, bitte ich Sie, lhre BW entsprechend zu unterrichten.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0800/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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