Drucksache - 0800/XIX  

 
 
Betreff: Sicher Radfahren auf dem Hermsdorfer Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Torsten Hauschild
Claudia Peter
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.09.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
25.09.2014 
21. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses vertagt   
27.11.2014 
23. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.01.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.05.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
16.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 28.08.2014
Beschlussempfehlung vom 28.11.2014
Beschluss vom 16.01.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 23.04.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.07.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              21.07.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0800

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Sicher Radfahren auf dem Hermsdorfer Damm

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.01.2015- Drucksache Nr. 0800/XIX - :

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit der VLB zu prüfen, auf welche Weise die

Kreuzung Hohefeldstraße/Hermsdorfer Damm und Umgebung für alle Verkehrsteilnehmer,

insbesondere Fußgänger und Radfahrer sicherer gestaltet werden kann.“       

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 21. April 2015 teilt das Bezirksamt mit, dass die Verkehrslenkung Berlin (VLB) dem Bezirksamt folgende Entscheidung zugesandt hat:„[…] Das Anliegen lhrer BW, die Verkehrssicherheit für querungswillige Fußgänger am Knoten Hermsdorfer Damm/ Hohefeldstr. zu erhöhen, wurde in der Arbeitsgemeinschaft zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger (AG-FGÜ) erörtert und mit lhrem Straßen- und Grünflächenamt vor Ort am 5. Mai 2015 diskutiert

Bedauerlicherweise ist der gewünschte Einbau einer Mittelinsel zur Erleichterung der Querung unmittelbar an diesem Knoten nicht möglich. In der Hohefeldstraße ist ein großer Lebensmittelmarkt angesiedelt, welcher mit größeren Fahrzeugen beliefert wird. Die Berücksichtigung der Abbiegeradien dieser Fahrzeugtypen lässt den Einbau einer Mittelinsel im direkten Knotenbereich nicht zu. Eine Verschiebung in Richtung Osten ist nicht sinnvoll, da im Hermsdorfer Damm westlich der Olafstr. bereits durch die AG-FGÜ der Einbau einer Mittelinsel beschlossen wurde.

Westlich des Hermsdorfer Damms/ Hohefeldstr. befindet sich die Einmündung Hermsdorfer Damm/ Schloßstr., welche sich durch den abbiegenden Buslinienverkehr von und zum S-Bahnhof Hermsdorf auszeichnet. Auch hier sind die besonderen Abbiegeradien zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass eine lnsel nur in unmittelbarer Nähe der S-Bahnunterführung möglich wäre. Dies wäre aufgrund der eingeschränkten Sichtbeziehung weder sicher noch in Anbetracht der in unmittelbarer Nähe befindlichen Lichtzeichenanlage (LZA) Hermsdorfer Damm/ Falkentaler Steig - Heinsestr. sinnvoll.

Da ein Fußgängerüberweg (FGÜ) aufgrund der Verkehrsbelastung des Hermsdorfer Damms nur in Verbindung mit einer Mittelinsel angelegt werden könnte, ist auch dessen Anordnung nicht möglich.

Zu der lhrerseits alternativ beantragten Lichtzeichenanlage (LZA) möchte ich lhnen mitteilen, dass hierfür das zwingende verkehrliche Erfordernis fehlt. In Verbindung mit den stadtweit üblichen Wartezeiten ist es den Fußgängern gegenwärtig möglich, den Hermsdorfer Damm in Höhe der Hohefeldstr. sicher zu überqueren. Wer unsicher ist, kann die südwestlich gelegene LZA Hermsdorfer Damm/ Falkentaler Steig - Heinsestr., welche ebenso den S-Bahnhof Hermsdorf erschließt, in Anspruch nehmen.

Alternativ wird künftig auch die Mittelinsel südlich der Olafstr. ein Angebot zur erleichterten Querung darstellen, welche auch der besseren Erreichbarkeit der im Umfeld befindlichen Haltestellen dient.

Auch das polizeilich registrierte Verkehrsunfallgeschehen indiziert gegenwärtig kein Erfordernis für weitere straßenverkehrsbehördIiche Maßnahmen.

ln der Hoffnung, lhnen die Gründe für die Ablehnung baulicher Veränderungen und straßenverkehrsbehördlicher Ergänzungen am Knoten Hermsdorfer Damm/ Hohefeldstr. nachvollziehbar dargelegt zu haben, bitte ich Sie, lhre BW entsprechend zu unterrichten.“

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0800/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                  Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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