Drucksache - 0773/XIX  

 
 
Betreff: Halteverbot vor der Bedarfsampel Humboldtstraße anordnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Stephan Schmidt
Claudia Skrobek
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
02.07.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.10.2014 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.12.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 19.06.2014
Beschluss vom 03.07.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 08.09.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.11.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                       11.11 .2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0773

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Halteverbot vor der Bedarfsampel Humboldtstraße anordnen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 02.07.2014 - Drucksache Nr. 0773/XIX - :

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in der Humboldtstraße

gegenüber der Till-Eulenspiegel-Grundschule vor und hinter der Anforderungsampel jeweils ein ca. 15 Meter langes Halteverbot angeordnet wird.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 02.09.2014 liegt dem Bezirksamt nunmehr das Prüfergebnis der Verkehrslenkung Berlin (VLB) vor. Die VLB teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„[…] lhre BVV hat mit der o.g. Drucksache angeregt, in Höhe der Fußgängeranforderungsanlage (FA-LZA) Humboldtstr. 94/95e Haltverbote nach Zeichen 283 StVO auf einer Länge von rund 30 m zum Wohle des fließenden Verkehrs anzuordnen.

 

Verkehrsbeobachtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten haben derzeit keine zwingende verkehrliche Notwendigkeit für die Anordnung eines weiteren Haltverbotes in der Humboldtstr. zwischen Brusebergstr. und Becherweg aufgezeigt. ln diesem Bereich ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit tagsüber auf 30 km/h im Rahmen der Schulwegsicherung reduziert. Das Verkehrsaufkommen ist für eine Hauptverkehrsstraße vergleichsweise gering. Der Verkehr verlief sicher und geordnet.

 

Die Fahrbahn der Humboldtstr. zwischen Brusebergstr. und Becherweg ist rund 7,10 m breit. Am nördlichen Fahrbahnrand sind 90 ° Stellplätze (Tiefe von 5,10 m) baulich angelegt. Am südlichen Fahrbahnrand ist auf den ersten 20 m östlich der Brusebergstr. das Halten bereits durch Z 283 StVO untersagt, ansonsten ist das Parken grundsätzlich gestattet. lm weiteren Verlauf existieren Gehwegüberfahrten, welche als Aufstell- bzw. Ausweichfläche für Pkw zur Verfügung stehen. Für beide Fahrtrichtungen war zu keinem Zeitpunkt eine vollständige Auslastung der Stellflächen zu beobachten, so dass sich stets weitere Flächen für ein Warten im Begegnungsfall anboten.

Beim selten auftretenden Begegnungsfall zweier größerer Kfz war stets eine Übersicht der Fahrzeugführer durch die vorhandene Sichtbeziehung gegeben, so dass sich diese problemlos miteinander arrangieren konnten.

Aus den angeführten Gründen besteht in Übereinstimmung mit dem Verkehrsdienst der Direktion 1 in der Humboldtstr. zwischen Brusebergstr. und Becherweg derzeit kein weiterer Regelungsbedarf durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, auch nicht aus Sicht des fließenden Verkehrs."

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0773/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                   Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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