Drucksache - 0773/XIX
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Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 11.11 .2014 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0773 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Halteverbot vor der Bedarfsampel Humboldtstraße anordnen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 02.07.2014 - Drucksache Nr. 0773/XIX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in der Humboldtstraße gegenüber der Till-Eulenspiegel-Grundschule vor und hinter der Anforderungsampel jeweils ein ca. 15 Meter langes Halteverbot angeordnet wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 02.09.2014 liegt dem Bezirksamt nunmehr das Prüfergebnis der Verkehrslenkung Berlin (VLB) vor. Die VLB teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
„[…] lhre BVV hat mit der o.g. Drucksache angeregt, in Höhe der Fußgängeranforderungsanlage (FA-LZA) Humboldtstr. 94/95e Haltverbote nach Zeichen 283 StVO auf einer Länge von rund 30 m zum Wohle des fließenden Verkehrs anzuordnen.
Verkehrsbeobachtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten haben derzeit keine zwingende verkehrliche Notwendigkeit für die Anordnung eines weiteren Haltverbotes in der Humboldtstr. zwischen Brusebergstr. und Becherweg aufgezeigt. ln diesem Bereich ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit tagsüber auf 30 km/h im Rahmen der Schulwegsicherung reduziert. Das Verkehrsaufkommen ist für eine Hauptverkehrsstraße vergleichsweise gering. Der Verkehr verlief sicher und geordnet.
Die Fahrbahn der Humboldtstr. zwischen Brusebergstr. und Becherweg ist rund 7,10 m breit. Am nördlichen Fahrbahnrand sind 90 ° Stellplätze (Tiefe von 5,10 m) baulich angelegt. Am südlichen Fahrbahnrand ist auf den ersten 20 m östlich der Brusebergstr. das Halten bereits durch Z 283 StVO untersagt, ansonsten ist das Parken grundsätzlich gestattet. lm weiteren Verlauf existieren Gehwegüberfahrten, welche als Aufstell- bzw. Ausweichfläche für Pkw zur Verfügung stehen. Für beide Fahrtrichtungen war zu keinem Zeitpunkt eine vollständige Auslastung der Stellflächen zu beobachten, so dass sich stets weitere Flächen für ein Warten im Begegnungsfall anboten. Beim selten auftretenden Begegnungsfall zweier größerer Kfz war stets eine Übersicht der Fahrzeugführer durch die vorhandene Sichtbeziehung gegeben, so dass sich diese problemlos miteinander arrangieren konnten. Aus den angeführten Gründen besteht in Übereinstimmung mit dem Verkehrsdienst der Direktion 1 in der Humboldtstr. zwischen Brusebergstr. und Becherweg derzeit kein weiterer Regelungsbedarf durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, auch nicht aus Sicht des fließenden Verkehrs."
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0773/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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