Drucksache - 0771/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 10.02.2015 Abteilung Jugend, Familie und Soziales
An die Drucksache Nr.0771 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Einrichtungen „dampffrei“ halten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.10.2014 - Drucksache Nr. 0771/XIX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und Schulen für die Aufnahme eines Verbotes von E-Zigaretten und E-Shishas in der Hausordnung der Einrichtung zu werben.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Jugendamt erhielt auf eine telefonische Befragung zur Aufnahme eines Verbotes von E-Zigaretten und E-Shishas in der Hausordnung bei den freien Trägern mit mehreren Kindertageseinrichtungen im Bezirk Reinickendorf folgende Auskunft, dass sich bisher das Problem E-Zigaretten oder E-Shishas nicht gestellt habe. In den Einrichtungen bestehe Rauchverbot und dies werde auch konsequent durchgesetzt. Das Erfordernis, ein Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas in die Hausordnung aufzunehmen, habe sich bislang nicht ergeben. Falls unter Verweis auf das Fehlen eines entsprechenden Verbots in der Hausordnung ein Besucher einem mündlich erteilten Verbot nicht folgen würde, stünden alle befragten Träger der Aufnahme eines expliziten Verbots in die Hausordnungen positiv gegenüber und würden von sich aus aktiv werden.
In den Jugendfreizeiteinrichtungen des Jugendamtes Reinickendorf sowie in den mit öffentlichen Mitteln geförderten Jugendfreizeiteinrichtungen ist Rauchen generell nicht gestattet, unabhängig von der Art des Konsums. Ein Erfordernis, E-Zigaretten und E-Shishas explizit und zusätzlich in den für diese Einrichtungen geltenden Handlungscodex aufzunehmen, besteht aktuell nicht. Die Anwendung des Hausrechts durch die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter/innen der Einrichtungen bei Regelverstößen war bislang ausreichend.
Eine Abfrage in Reinickendorfs Oberschulen einschließlich der Förderzentren mit Sekundarstufe I (24 Schulen) hat ergeben, dass bisher die Hälfte der schulischen Einrichtungen im Rauchverbot auch ein Verbot von elektrischen Rauchutensilien miteinschließt. Teilweise ist das Rauchverbot explizit in die Hausordnung mit aufgenommen worden. Das allgemeine Rauchverbot betrifft jedes Rauchverhalten und es wird nicht gesondert in der Hausordnung darauf hingewiesen.
Die anderen schulischen Einrichtungen werden die Thematik des Rauchens von E-Zigaretten und E-Shishas in den nächsten Sitzungen der Schulkonferenzen erörtern.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0771/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Andreas Höhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf