Drucksache - 0758/XIX
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Sachverhalt:
(Text siehe Anlage) Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 09.12.2014 Abteilung Schule, Bildung und Kultur
An die Drucksache Nr. 0758 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Horte an Förderzentren in Reinickendorf einrichten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 18.06.2014 - Drucksache Nr. 0758/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass endlich auch an Förderzentren Horte eingerichtet werden, um das geltende Recht umzusetzen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 06.10.2014 nimmt der zuständige Leitende Oberschulrat wie folgt Stellung: „[…] Den o.g. Beschluss der BVV-Reinickendorf habe ich in Zusammenarbeit mit der regionalen Schulaufsicht Reinickendorf geprüft und teile Ihnen Folgendes mit: An folgenden Sonderpädagogischen Förderzentren Reinickendorfs besteht eine ergänzende Förderung und Betreuung: - Lauterbach-Schule (12S03) in Kooperation mit der Lauterbach-Grundschule (12G33) - Schule am Park (12S04) verlässlicher Ganztagsbetrieb mit freiem Träger - Toulouse-Lautrec-Schule (12S06) verlässlicher Ganztagsbetrieb An der Stötzner-Schule (12S01) befinden sich nur drei Schüler in der 6. Klasse. Die Richard-Keller-Schule (12S02) ist an einer Einrichtung der ergänzenden Förderung und Betreuung interessiert, hat jedoch aktuell wenig Schüler und ein Raumproblem, was aber durch die Verlegung der Autistengruppe in die Dorfschule Lübars zu beheben wäre. Diese Schüler werden aktuell bis 14.30 Uhr betreut. Die Wiesengrund-Schule (12S05) ist eine Schule, in der die Schülerinnen und Schüler nur temporär beschult werden. Diese Schule könnte noch mehrere Kinder aufnehmen, wenn eine ergänzende Förderung und Betreuung im Angebot vorhanden wäre. Einige Kinder werden in einer Tagesgruppe des Jugendamtes betreut. Die Schulleitung der Wiesengrund-Schule (12S05) hat einen Antrag auf Nutzung von Räumen der früheren Klinik gestellt. In der Vergangenheit war die Begründung für eine fehlende ergänzende Förderung und Betreuung, auf die gem. Schulgesetz § 12 alle Schülerinnen und Schüler an Grund- und Sonderschulen auf der Grundlage eines Bescheids des Jugendamtes einen Rechtsanspruch haben, überwiegend ein zu geringer Bedarf. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0758/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-Berndt Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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