Drucksache - 0731/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 12-26B-1 für die Grundstücke Gotthardstraße 96 - 100, Blankestraße 4, 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
12.06.2014 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.04.2014
Kurzbegründung12-26B-1
12-26b-1neu

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

(Text siehe Anlage)

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              29.04.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0731/XIX

Bezirksverordnetenversammlung                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans 12-26B-1 für die Grundstücke Gotthard-straße 96 - 100, Blankestraße 4, 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.04.2014 beschlossen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung wird beauftragt, für die Grundstücke Gotthardstraße 96 - 100, Blankestraße 4, 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-26B-1 aufzustellen.

Begründung:

Siehe Anlage

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I. S. 1548).

  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692).

 

 

Anlagen:              a)              Kurzbegründung

b)                   Übersichtsplan

 

 

 

 

 

Frank Balzer               Martin Lambert

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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