Drucksache - 0653/XIX  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt
Verfasser:Gilbert Collé
Klaus Teller
Henry Mazatis
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.02.2014 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
27.02.2014 
17. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.04.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
18.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 30.01.2014
Beschlussempfehlung vom 28.02.2014
Beschluss vom 10.04.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.05.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                     27.05.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0653

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Geschwindigkeitskontrollen 1

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.04.2014 - Drucksache Nr. 0653/XIX -:

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der wiedereröffneten Ruppiner Chaussee auf der Höhe Stolpmünder Weg verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.

Es soll auch auf die Einhaltung der Verkehrsregeln an Fußgängerüberwegen geachtet werden."

 

wird gemäß § 13 BzVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die zuständige Polizeidirektion 1 gewandt. Diese  teilte Folgendes mit:

 

"[.] Dienstkräfte der Polizeidirektion 1 führten im gesamten Bereich der Ruppiner Chaussee über das Jahr 2013 insgesamt 16 Geschwindigkeitskontrollen durch. lm laufenden Jahr wurden drei Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Ausgehend von den durchgeführten Messungen und der Anzahl von Überschreitungen kann festgestellt werden, dass die Quote der Überschreitungen am Wochenende überdurchschnittlich war.

Betrachtet man die Verkehrsunfalllage, so ist festzustellen, dass in dem von lhnen angegebenen Bereich sich ein Verkehrsunfall ereignete. Hierbei handelte es sich um einen Zusammenstoß zwischen einen Kraftfahrzeug und einem Tier. Es gibt keine Verkehrsunfälle, welche im Zusammenhang mit den dortigen Fußgängerüberwegen stehen."

 

Weiterhin versichert die Polizeidirektion in ihrem Schreiben, dass der genannte Straßenabschnitt auch weiterhin von der Berliner Polizei bei der Einsatzplanung und insbesondere bei der Geschwindigkeitsüberwachung und der Überwachung der Fußgängerüberwege im angemessenen Rahmen berücksichtigt werden wird.

 

"Eine Verstärkung der Geschwindigkeitskontrollen in diesen Bereichen hätte vor dem Hintergrund einer notwendigen Priorisierung der Einsatzmaßnahmen aufgrund der tatsächlich vorhandenen Ressourcen zur Folge, dass Geschwindigkeitskontrollen an anderen Stellen des Bezirks, wo diese präventiv dringend benötigt werden, nicht in dem erforderlichen Maße durchgeführt werden können.

 

 

Die Auswahl der Messorte richtet sich vorrangig

 

-    nach den aufgrund einer Verkehrsunfallanalyse erkannten Unfallhäufungsstrecken,

-    nach besonders schutzwürdigen Straßenbereichen im Umfeld von z.B. Schulen und Kindertagesstätten (während der Nutzungszeiten) sowie Seniorenheimen,

-    nach Straßen in reinen Wohngebieten und deren unmittelbarem Umfeld, in denen

nach polizeilichen Erkenntnissen vermehrt gefährdende Geschwindigkeitsüber-

schreitungen feststellbar sind,

-    nach sonstigen Strecken im Stadtgebiet, auf denen regelmäßig bedeutsame Ge-

   schwindigkeitsüberschreitungen registriert werden."

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0653/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Andreas Höhne                                                                      Martin Lambert

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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