Drucksache - 0636/XIX  

 
 
Betreff: § 19 - Ausschusssitzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussBezirksverordnetenversammlung
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.02.2014 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung vom 30.01.2014
Beschluss vom 13.02.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:

 

Die Regelung § 19 Abs. 3 Satz 2 GO wird gestrichen und der bisherige Satz 3 wird zu Satz 2. Es wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, der die weiteren Absätze entsprechend verschiebt.

 

Der neue § 19 Abs. 4 GO lautet:

 

"Die Mitglieder sind spätestens sieben Tage vor der Sitzung durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung zu laden. Die Ladung hat auf elektronischem Wege an die von den Mitgliedern dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung hierfür anzugebende E-Mail-Adresse und auf Wunsch auch auf dem Postwege zu erfolgen. Die Ladungsfrist beginnt ohne Rücksicht auf den Tag des tatsächlichen Zugangs oder der Kenntnisnahme der Ladung mit dem Tag, der der Absendung der Ladung folgt."

 

 

 

Berlin, den 12.02.2014

 

 

 

_________________________________________

Dr. Hinrich Lühmann (Bezirksverordnetenvorsteher)

 

 
 

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