Drucksache - 0594/XIX  

 
 
Betreff: § 31 a Live-Stream der BVV-Sitzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussBezirksverordnetenversammlung
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.12.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung vom 28.11.2013
Beschluss vom 12.12.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:

 

§ 31 a wird neu in die GO BVV eingefügt:

 

(1)              Der / Die Vorsteher / Vorsteherin überträgt die öffentlichen Sitzungen der Bezirksver-ordnetenversammlung zeitgleich per Video-/Audio-Stream in das Internet. Für die Bildübertragung wird ein Ausschnitt festgelegt, der den Zuschauerbereich und die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes ausschließt, für die Tonaufzeichnung wird das Signal der Mikrofonanlage verwendet. Widerspricht ein / eine Sitzungsteilnehmer / Sitzungsteilnehmerin der Übertragung seiner / ihrer Beiträge, so ist die Übertragung für die Dauer der Beiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen.

 

(2)     Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte sind vor Beginn der Sitzung durch den / die Vorsteher / Vorsteherin zu genehmigen und die Sitzungsteilnehmer / Sitzungsteilnehmerinnen über Art, Umfang und beabsichtigte Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Über die Genehmigung ist auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens einem Fünftel der Bezirksverordneten abzustimmen.

 

 

 

 

Berlin, den 11.12.2013

 

 

 

__________________________________________

Dr. Hinrich Lühmann (Bezirksverordnetenvorsteher)

 

 
 

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