Drucksache - 0538/XIX  

 
 
Betreff: Aufklärungsangebote zum Thema "sexuelle Gewalt an Kindern" in öffentlichen Einrichtungen verstärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales
Verfasser:Stephan Schmidt
Kerstin Köppen
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.10.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Schulausschuss Beratung
07.11.2013 
17. öffentliche Sitzung des Schulausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
23.10.2013 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
27.11.2013 
17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.01.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.12.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 26.09.2013
Mitberatungsergebnis vom 07.11.2013
Beschlussempfehlung vom 16.12.2013
Beschluss vom 09.01.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.11.2015
Anhang-Hotline Kinderschutz Plakat _3sprachig
Anhang-Hilfsangebote sexuelle Gewalt- Links (003)
Anhang-Hotline Kinderschutz Plakat

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                    03.11.2015

Abteilung Jugend, Familie und Soziales

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0538

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Aufklärungsangebote zum Thema „sexuelle Gewalt an Kindern“ in öffentlichen Einrichtungen verstärken

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.01.2014 - Drucksache Nr. 0538/XIX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Plakate, auf denen Kindern und Jugendlichen Hilfsangebote zum Thema „sexuelle Gewalt“ unterbreitet werden, an Orten zu veröffentlichen, die von Kindern und Jugendlichen häufig aufgesucht werden

(z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderärzte, Sportvereine etc.).“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf hat das Bezirksamt ersucht, Kinder und Jugendliche durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. durch Aushang von Plakaten an Orten, die von Kindern und Jugendlichen häufig aufgesucht werden, zu Hilfsangeboten zum Thema „sexuelle Gewalt“ zu informieren.

 

Der Kinderschutz hat viele Facetten, auch die der sexuellen Gewalt. Eine zentrale und erste Informationsquelle sind die Plakate des „Berliner Notdienst Kinderschutz“ (BNK), die mittlerweile auch mehrsprachig verfügbar sind, mit Hinweisen auf die Hotline Kinderschutz. Die Plakate sind beigefügt.

 

In Ergänzung zu den Plakaten des BNK bieten verschiedene Institutionen und Einrichtungen zum Umgang mit dem Thema „Sexuelle Gewalt“ umfangreiche Informationen für Kinder und Jugendliche allgemein, aber auch als Betroffene sowie für ihre Eltern und Fachkräfte in Form von Flyern und Broschüren, insbesondere in digitaler Form, an.

 

Das Jugendamt hat in eigener Zuständigkeit die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier und auch Trägerschaft des Bezirkes sowie auch die Einrichtungen der schulbezogenen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit Rundschreiben des Bezirksstadtrates aufgefordert, sicherzustellen, dass das Hinweisplakat des BNK in jeder Einrichtung dauerhaft und gut sichtbar ausgehängt ist und darauf hingewiesen, die weiteren Informationsmaterialien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen. Eine Auswahl relevanter Links zu Portalen zu Hilfs- und Beratungsangeboten für Opfer sexueller Gewalt und auch für Eltern und Fachkräfte sind dem Schreiben beigefügt worden.

 

Wichtig aber war der Hinweis, dass bei Verdacht oder gar konkreten Anzeichen für sexuellen Missbrauch das Ausreichen eines Beratungsflyers oder der Hinweis auf eine der Beratungsstellen nicht hinreichend ist. Hier sind die Verfahren gemäß § 8a SGB VIII anzuwenden, d. h. es ist unverzüglich eine Gefährdungseinschätzung unter Hinzuziehung einer insofern erfahrenen Fachkraft vorzunehmen.

 

Eine ähnliche Information ging zeitgleich auch an die Einrichtungen und Träger der Kindertagesbetreuung, die Einrichtungen und Träger der Familienbildung und Familienzentren, die Familienberatungsstellen und die Einrichtungen und Träger der Hilfen zur Erziehung. Auch wenn diese Einrichtungen sich an Kinder oder Jugendliche zumeist im Kontext mit ihren Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten wenden, kann es sinnvoll und hilfreich sein, wenn diese auf Hilfs- und Beratungsangebote zum Thema „sexuelle Gewalt“ hingewiesen werden.

 

Die Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal, die Abteilung Schule, Bildung und Kultur und die Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste wurden gebeten zu prüfen, an welchen Orten in ihrem Zuständigkeitsbereich, die von Kindern und Jugendlichen häufig aufgesucht werden, eine dauerhafte Plakatierung mit dem Hinweisplakat des BNK sinnvoll und möglich ist und inwieweit die unter den genannten Portalen erhältlichen Flyer und Materialien auch ausgelegt oder in der pädagogischen Arbeit der Einrichtungen oder der Jugendarbeit der Vereine eingesetzt werden können.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0538/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Uwe Brockhausen                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 
 

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