Drucksache - 0517/XIX  

 
 
Betreff: Freigabe der Karolinenstraße für den Radverkehr in nördlicher Richtung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Torsten Hauschild
Jens Augner
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.09.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Entscheidung
24.10.2013 
14. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.11.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.09.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empehlung vom 29.08.2013
Beschlussempfehlung vom 25.10.2013
Beschluss vom 14.11.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.07.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              01.07.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0517

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Freigabe der Karolinenstraße für den Radverkehr in nördlicher Richtung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.11.2013- Drucksache Nr. 0517/XIX - :

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Radwegebenutzungspflicht für den Radweg der Karolinenstraße von Schloßstraße bis zum Waidmannsluster Damm aufzuheben und den bestehenden Radweg mit dem Zeichen "Radfahrer frei" zu versehen.“       

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Ersuchen an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt. Da es sich hier um einen baulich angelegten Radweg handelt, musste die Abordnung  des Zeichens Z 237  StVO

 

 

erfolgen. Dem Straßenbauamt liegt mittlerweile diese Abordnung vor. Allerdings muss in diesem Zusammenhang vor der Entfernung des Z 237 StVO eine Anpassung der Signalzeitenpläne an der Lichtzeichenanlage Kreuzung Karolinenstraße/ Waidmannsluster Damm / An der Mühle dementsprechend durch Alliander Stadtlicht GmbH erfolgen. Der Auftrag für die Anpassung der Signalzeitenpläne liegt Alliander Stadtlicht GmbH bereits vor.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr.  0517/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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