Drucksache - 0490/XIX  

 
 
Betreff: Bestellung einer Ombudsfrau / Vertragsverlängerung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.08.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 20.06.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

(Text siehe Anlage)

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                               18.06.2013

Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal

             

 

 

 

 

 

An die                                                                                                  Drucksache Nr._0490/XIX_

Bezirksverordnetenversammlung                                                        XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für  die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Bestellung einer Ombudsfrau/Vertragsverlängerung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.06.2013 beschlossen, die Vereinbarung mit Frau Dr. Stefanie Lejeune als Ombudsperson und Herrn Dr. Alexander von Negenborn als Vertretung für den Bezirk Reinickendorf um weitere zwei Jahre zu verlängern. Frau Dr. Lejeune und Herr Dr. von Negenborn haben der Vertragsverlängerung zugestimmt.

 

Begründung

 

Mit Beschluss des Bezirksamtes vom 31.05.2011 wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Lejeune erneut zur Ombudsperson für den Bezirk Reinickendorf bestellt.

 

Der mit Frau Dr. Lejeune geschlossene Vertrag ist bis zum 31.5.2013 befristet; im Vertrag ist vereinbart, dass die Vertragsparteien bis zum Beendigungstermin entscheiden werden, ob der Vertrag verlängert wird.

 

Zwischenzeitlich ist mit Bezirksamtsbeschluss vom 09.10.2012 Herr Rechtsanwalt Dr. von Negenborn aus der gleichen Kanzlei, eine weitere Ombudsperson, zur Abwesenheitsvertretung bestimmt worden.

 

Die Zusammenarbeit mit Frau Dr. Lejeune und Herrn Dr. von Negenborn hat sich bewährt.

 

Die Bestimmungen des mit Frau Dr. Lejeune geschlossenen Vertrages sollen deshalb fortgelten mit der Bedingung, dass die jährliche Berichterstattung jeweils zum 30. März eines jeden Jahres erfolgen soll.

 

Rechtsgrundlage

 

Bezirksamtsbeschluss vom 21.4.2010 in Verbindung § 36 Abs. 2 h) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

 

 
 

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