Drucksache - 0488/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 21.01.2014 Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
Drucksache Nr. 0488 An die XIX.WP Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Notarztstandorte
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.10.2013 - Drucksache Nr. 0488/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen darüber zu informieren, wo künftig die Notarztstandorte im Bezirk sein werden und über das Ergebnis der BVV zu berichten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich an die zuständigen Stellen gewandt und um Auskunft gebeten, wo künftig Notarztstandorte im Bezirk Reinickendorf sein werden.
Mit Schreiben vom 15.11.2013 hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wie folgt geantwortet: „…Wie Sie wissen, ist im Bezirk Reinickendorf gegenwärtig ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) am Vivantes Klinikum Humboldt stationiert. Die Standorte der Notarztfahrzeuge werden gemäß § 2 Absatz 4 der Notarztdienstverordnung nach einsatztaktischen Gesichtspunkten von der Berliner Feuerwehr im Benehmen mit der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung festgelegt. Die Berliner Feuerwehr beabsichtigt, im Rahmen einer Neuorganisation des Notarztdienstes die NEF zukünftig grundsätzlich auf Feuerwachen zu stationieren. Das dementsprechende Konzept befindet sich gegenwärtig in Prüfung, so dass sich noch keine konkreten Aussagen treffen lassen.“
Auch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales antwortete mit Schreiben vom 28.11.2013 wie folgt: „…die Organisation der Notfallrettung obliegt der für den Rettungsdienst zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Einzelheiten zum Notarztdienst werden entsprechend § 7 des Berliner Rettungsdienstgesetzes gemeinsam mit der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung geregelt. Die Stationierungsorte für Notarzteinsatzfahrzeuge orientieren sich vorrangig an einsatztaktischen Gegebenheiten und können deswegen abweichend von Klinikstandorten ebenso an anderen Stellen (z. B. Feuerwachen) gewählt werden. Die Gestellung von Notärztinnen und Notärzten erfolgt in der Regel durch geeignete Kliniken, mit denen ein Vertrag hierüber geschlossen wird. Minimalvoraussetzung hierfür ist die Ausweisung der Krankenhäuser als Notfallkrankenhaus oder Notfallzentrum des Landes Berlin.
Laut telefonischer Auskunft durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport findet derzeit eine Neustrukturierung des Notarztdienstes und der Verteilung der Notarztstandorte statt. Das neue Konzept wird derzeit noch von der Berliner Feuerwehr entwickelt und geprüft. Es steht daher aktuell noch nicht fest, welche Berliner Krankenhäuser zukünftig Notarztstandorte ärztlich besetzen und an welchen Stellen diese Standorte sein werden.“
Das Bezirksamt hat auf dieser Grundlage die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gebeten, nach Abschluss der Prüfung über die für den Bezirk Reinickendorf relevanten Ergebnisse zu informieren, und wird bei Vorliegen neuer Erkenntnisse in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales entsprechend informieren.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0488/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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