Drucksache - 0476/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes 12-48 für die Grundstücke Ollenhauerstraße 125-127 mit Ausnahme der im Bebauungsplan XX-134 als Straßenverkehrsflächen festgesetzten Teilflächen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.08.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
12.09.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.06.2013
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              04.06.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr.       

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Aufstellung des Bebauungsplanes 12-48 für die Grundstücke Ollenhauerstraße 125-127 mit Ausnahme der im Bebauungsplan XX-134 als Straßenverkehrsflächen festgesetzten Teilflächen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.06.2013 beschlossen:

 

I.              Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für die Grundstücke Ollenhauerstraße 125-127 mit Ausnahme der im Bebauungsplan XX-134 als Straßenverkehrsflächen festgesetzten Teilflächen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf,
einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-48 aufzustellen.

 

II.              Da die Voraussetzungen gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, wird der Be-bauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

 

 

Begründung:    Siehe Anlage

 

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I. S. 1509).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692).

 

 

 

Anlagen:              a)  Begründung vom 16.5.2013

                 b) Übersichtsplan im Maßstab 1:5000

                 c) Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1: 1000                           

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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