Drucksache - 0001/XIX-03
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Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
Nach § 20 Absatz 2 GO BVV wird ein weiterer Absatz in die Geschäftsordnung eingefügt (die übrigen Absätze werden in der Nummerierung angepasst):
Für die Beschlussempfehlung eines Ausschusses, die nicht mehr fristgerecht für die Tagesordnung der nächsten Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt werden würde, kann der Ausschuss nach der Beschlussfassung über den Antrag zusätzlich durch Beschluss mit einfacher Mehrheit begehren, dessen Dringlichkeit durch die Bezirksverordnetenversammlung feststellen zu lassen.
Berlin, den 12.06.2013
_________________________________________ Dr. Hinrich Lühmann (Bezirksverordnetenvorsteher)
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