Drucksache - 0254/XIX-01  

 
 
Betreff: Rücknahme des Bürgerbegehrens "Gesunde Schulen für ALLE"
Status:öffentlichBezüglich:
0254/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.05.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.04.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                     09.04.2013

Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr.

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Rücknahme des Bürgerbegehrens "Gesunde Schule für ALLE"

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Die Vertrauenspersonen des oben genannten Bürgerbegehrens haben mit Schreiben vom 11.03.2013 den Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens "Gesunde Schule für ALLE" zurückgenommen.

 

 

1. Begründung

 

     Mit dem von allen drei Vertrauenspersonen unterzeichneten Schreiben vom 11.03.2013  
     ist der Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens "Gesunde Schule für ALLE" mit
     sofortiger Wirkung zurückgenommen worden.


     Das Bürgerbegehren ist durch den Verzicht auf eine weitere Durchführung des
     Bürgerbegehrens durch die Trägerin beendet.

 

     Rechtliche Bedenken an der Rücknahmeerklärung bestehen nicht; sie wurde von allen  
     drei benannten Vertrauenspersonen unterschrieben und erfüllt somit die formalen 
     Anforderungen.

 

     § 45 Bezirksverwaltungsgesetz enthält keine Bestimmung, die die Rücknahme eines
     Bürgerbegehrens durch die Vertrauenspersonen untersagt. Die Vertrauenspersonen
     haben die Verfahrensmacht, das Verfahren - bis zur Festsetzung eines
     Abstimmungstermins - durch eine Rücknahmeerklärung zu beenden.

 

     Da es im vorliegenden Verfahren noch zu keiner Unterschrifteneinreichung und
     Unterschriftenprüfung kam, konnten die Vertrauenspersonen ihren Antrag zurücknehmen.

 

     Die Bezirksverordnetenversammlung hatte mit Drucksache-Nr. 0254/XIX in der Sitzung  
     am 17.10.2012 Kenntnisnahme von der Zulässigkeit des angezeigten Bürgerbegehrens
     erhalten. 

 

 

2. Rechtsgrundlage

 

    §§ 15, 45 Bezirksverwaltungsgesetz

 

3. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

    Keine

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Uwe Brockhausen                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 

Stammbaum:
0254/XIX   Bürgerbegehren "Gesunde Schulen für ALLE"   Bezirksamt   Vorlage zur Kenntnisnahme
0254/XIX-01   Rücknahme des Bürgerbegehrens "Gesunde Schulen für ALLE"   Bezirksamt   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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