Drucksache - 0341/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung 12-17-1 für eine Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Hermsdorf, für das Grundstück Schloßstraße 28 A, für Teilflächen der Schloßstraße, der Glienicker Straße sowie der Ulmenstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.01.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
14.02.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.12.2012
Kartenausschnitt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              18.12.2012

Abt. Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

Stadt- und Regionalplanung

 

 

V.

An die                                                                                                Drucksache Nr.        

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                           XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Betr.:              Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung 12-17-1 für eine Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Hermsdorf, für das Grundstück Schloßstraße 28 A, für Teilflächen der Schloßstraße, der Glienicker Straße sowie der Ulmenstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                  2012 beschlossen:

 

I.                    Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für eine Teilfläche des ehemaligen Güterbahnhofs Hermsdorf, für das Grundstück Schloßstraße 28 A, für Teilflächen der Schloßstraße, der Glienicker Straße sowie der Ulmenstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-17-1 aufzustellen.

 

II.                  Da die Voraussetzungen gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

 

 

Begründung:

 

Für den o.g. Geltungsbereich wurde mit Veröffentlichung vom 10. Oktober 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt der Bebauungsplan 12-17 festgesetzt. Auf Grundlage dieses Bebauungsplanes wurden nachfolgend fünf Baugenehmigungen erteilt. Gegen drei dieser Baugenehmigungen und gegen den Bebauungsplan an sich wurde Widerspruch eingelegt und in einem Fall Klage erhoben. Während erstinstanzlich die Baugenehmigung für das Pflegewohnheim bestätigt wurde, wurde mit Urteil vom 15.11.2012 vom Oberverwaltungsgericht der Bebauungsplan für unwirksam/nichtig erklärt. Jedoch wurde bereits vom Gericht erläutert, dass die in diesem Bebauungsplan aufgetretenen Mängel mit einem neuen Bebauungsplanverfahren behoben werden können.

 

Da das Bezirksamt an der im Bebauungsplan festgesetzten städtebaulichen Figur festhält, soll der Bebauungsplan 12-17-1 die Grundlage für die Genehmigungen im nördlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofes ermöglichen. Für den südlichen Teil wurde gemäß den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes eine Genehmigungsmöglichkeit gemäß § 34 BauGB gesehen, so dass hier die erneute Aufstellung eines Bebauungsplanentwurfes nicht notwendig ist.

 

Der Bebauungsplan hat das Ziel, für die ehemalig ausschließlich für Bahnzwecke genutzte Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung zu schaffen. Dies entspricht den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplans.

 

Hierzu soll auf der ehemaligen Bahnfläche ein Mischgebiet festgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden über Baufelder festgelegt, in denen die drei- bis fünfgeschossigen Baukörper Platz finden. Die zulässige Geschossflächenzahl überschreitet einen Wert von GFZ 0,8 nicht.

Zur Ordnung der städtebaulichen Situation werden die angrenzenden Flächen des Bahnhofsvorplatzes mit in den Bebauungsplan einbezogen. Ziel ist hier die Festsetzung der Vorfahrt als öffentliche Verkehrsfläche, was bisher nicht der Fall ist.

 

Anlage:              Planausschnitt mit Geltungsbereich im Maßstab 1 : 4000

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                    Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt,                                                                                                   Ordnung und Gewerbe

 

2. z.d.A. B-Plan 12-17

 

3. Datei: I:\DATEN\BAUWOHN\StaPl\word\-STAPL\B-Plan12\017\AufstellungBVV-Vorlage.doc

 

4. Wv. zur BA-Sitzung

 

5. BauSekr zwV

 

 

 

              Stapl L:

 

              POV AL:

 

              BzStR E.U.

 

              BzBmin  E.U.

2. z.d.A. B-Plan 12-17

 

3. Datei: I:\DATEN\BAUWOHN\StaPl\word\-STAPL\B-Plan12\017\AufstellungBVV-Vorlage.doc

 

4. Wv. zur BA-Sitzung

 

5. BauSekr zwV

 

 

 

              Stapl L:

 

              POV AL:

 

              BzStR E.U.

 

 

 
 

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