Drucksache - 0251/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 28.10.2014 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0251 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Unfallschwerpunkt BAB-Abfahrt Waidmannsluster Damm
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 - Drucksache Nr. 0251/XIX-:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dringend für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Waidmannsluster Damm/Hermsdorfer Damm/BAB 111 einzusetzen.
Dabei sollte insbesondere geprüft werden
- ob und an welchen Stellen analog zur BAB- Auf- und Abfahrt an der Scharnweberstraße stationäre Geschwindigkeitskontrollen und „Rotlichtblitzer“ angebracht werden können - wie eine bessere Spurenführung für alle Linksabbieger durch Fahrbahnmarkierungen deutlich gemacht werden kann - ob eine zusätzliche Abbiegespur für Rechtsabbieger aus dem Hermsdorfer Damm Richtung Tegel möglich ist.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Wie im letzten Zwischenbericht vom 28.01.2014 berichtet, hat sich das Bezirksamt bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) für eine weitere Aufstellung einer Allgemeinen Verkehrsüberwachungsanlage in Richtung Hermsdorf eingesetzt.
Diese teilte dem Bezirksamt diesbezüglich mit: „Sie verweisen […] zutreffend darauf hin, dass der o. g. Kreuzungsbereich eine höherrangige Unfallhäufungsstelle in Berlin darstellt und demzufolge von der Unfallkommission Ende 2010 untersucht wurde. Die Aufstellung einer ,,Blitzampel" wurde damals nicht empfohlen.
Zunächst erlauben Sie mir aber, dass ich Sie über den generellen Sachverhalt zu ,,Blitzampeln" unterrichte. Diese stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden federführend vom Polizeipräsidenten in Berlin aufgrund der Unfalllage, wie sie sich für ihn darstellt, im Bedarfsfall finanziert und aufgestellt. Ebenso legt diese Verwaltungseinheit Wert auf die Feststellung, dass nur sie amtliche Zahlen zum Unfallgeschehen herausgibt.
Die verkehrliche Beurteilung zu Rotlichtunfällen, Überwachungsanlagen und der Verkehrsunfalllage entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme des Polizeipräsidenten.
Auch die Unfallkommission hat sich auf ihrer Sitzung am 14. März 2014 entschieden, den Knotenpunkt nicht erneut zu untersuchen. Sie schließt sich der verkehrlichen Beurteilung des Polizeipräsidenten inhaltlich an.“
Die Beurteilung des Polizeipräsidenten lautet wie folgt:
„Aus Sicht der Polizei Berlin wird wie folgt Stellung genommen:
Die an der Autobahn 111 gelegene mehrspurige und stark frequentierte Autobahnanschlussstelle (AS) Waidmannsluster Damm ist in zwei Kreuzungsteilknoten aufgeteilt. Auf Grund der sich am westlichen Teilknoten abzeichnenden Verkehrsunfalllage wurde dort am 19. Dezember 2013 eine stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Betrieb genommen. Durch den Bezirksbürgermeister von Berlin-Reinickendorf wird angeregt, auch am östlichen Teilknoten - in Fahrtrichtung Hermsdorfer Damm – eine stationäre Überwachungsanlage zu errichten.
Die Errichtung von stationären Überwachungsanlagen steht insbesondere in Abhängigkeit von konkreten Ergebnissen
- einer Verkehrsunfallanalyse,
- einer Gefährdungsanalyse hinsichtlich besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren sowie
- den zuvor ermittelten Überschreitungsraten und polizeilich registrierten Rotlichtverstößen.
Eine Auswertung der durch die Polizei Berlin am östlichen Teilknoten der AS Waidmannsluster Damm registrierten Verkehrsunfälle ergab, dass sich dort im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt vier Verkehrsunfälle ereignet haben, die auf die Missachtung einer Rotlicht abstrahlenden Lichtzeichenanlage zurückzuführen sind. Nicht angepasste Geschwindigkeit war ursächlich für drei weitere Verkehrsunfälle. Darüber hinaus befinden sich in unmittelbarer Nähe keine Einrichtungen für besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer. lm Vergleich hierzu haben sich während des gleichen Zeitraums am nunmehr stationär überwachten westlichen Verkehrsknoten 18 rotlicht- und drei geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle ereignet.
Nach Bewertung dieser Ergebnisse muss ich lhnen mitteilen, dass auf Grund notwendiger Priorisierungsentscheidungen die Errichtung einer stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der östlichen AS Waidmannsluster Damm zurzeit keine Berücksichtigung finden kann. lch habe das Schreiben des Bezirksbürgermeisters von Berlin-Reinickendorf zum Anlass genommen die zuständige Polizeidirektion 1 zu bitten, den in Rede stehenden Bereich weiterhin angemessen in deren mobile Überwachungsmaßnahmen einzubeziehen.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0251/ XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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