Drucksache - 0244/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 18.12.2012 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0244 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Bäume an Bahndämmen der S-Bahn überprüfen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2012 - Drucksache Nr. 0244/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der DB AG dafür einzusetzen, dass die Bäume an den Bahndämmen der S-Bahn auf Stand- und Astbruchsicherheit geprüft und bei Gefährdung der Anwohner zurückgeschnitten werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die DB Netz AG gewandt. Diese teilte daraufhin Folgendes mit:
„Gern möchten wir lhnen dazu die gewünschte Auskunft geben. lnsbesondere, da Anfragen dieser Art gelegentlich auch von Anwohnern und weiteren Behörden gestellt werden und eine nachvollziehbare lnformation immer auch im lnteresse einer guten Nachbarschaft steht.
ln den geltenden Regelwerken der Deutschen Bahn AG wurde zum Vegetationsbestand an den Strecken insbesondere festgelegt:
? die regelmäßigen Baumkontrollen, die nicht nur die S-Bahn (Gleise) umfassen, sondern alle Gleise der DB Netz AG ? die Baumkontrollen 2 X p.a., welche jeweils im belaubten bzw. unbelaubten Zustand durchzuführen sind ? dass diese Baumkontrollen durch geschulte Mitarbeiter der DB Netz AG und DB Services Fahrwegdienste zu erfolgen haben ? dass in besonderen Fällen externe Baumgutachter/Sachverständige zusätzlich zu beauftragen sind ? die Baumkontrollen nach VTA* zu erfolgen haben
Desweiteren: ? es wird seit einigen Jahren eine turnusgemäße Pflege der Strecken im unmittelbaren 6 m Bereich ab Gleismitte durchgeführt (die Strecken werden komplett durchgearbeitet)
? sofern sich Flächen der DB Netz AG weiter als 6 m von Gleismitte befinden und einen Vegetationsbestand aufweisen, werden Rückschnitte bei Gefährdungen der Nachbarn und benachbarter Verkehrswege (Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht) entsprechend der Begutachtungen und unter Einhaltung der Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Berlin beauftragt ? gepflegt wird die langjährige und gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Unteren Naturschutz-, Umwelt- und weiteren Ordnungsbehörden der Stadtbezirke in der Bundeshauptstadt Berlin sowie zu den Berliner Forsten ? sind auch durch die DB Netz AG die gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie des Landes Berlin hinsichtlich Schnittzeiten, Fällgenehmigungen und weiterer Vorgaben insbesondere außerhalb des unmittelbaren Nahbereiches am Gleis (Regellichtraumprofil) einzuhalten ? werden zusätzliche Hinweise der Anwohner auf vermutete oder tatsächliche Mängel am Vegetationsbestand an Bahnstrecken begutachtet und je nach Erfordernis aus Sicht des Nachbarschaftsgesetzes und den Vorgaben des Naturschutzes zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten abgestellt
* Quelle Wikipedia Die von Matteck entwickelte Methode zur Untersuchung der mechanischen Belastbarkeit eines Baumes Visual-Tree-Assessment (VTA) hat sich auch in der Rechtsprechung als (insbesondere zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht) anerkannter Standard etabliert. (1)
Vielleicht erlauben Sie uns noch einen Hinweis zum häufig noch gewählten Begriff "Bahngelände" als übergreifende Bezeichnung verschiedener Standorte an der Bahn. Aus historischer Sicht ist diese Wortwahl naheliegend. Jedoch erfolgten mit der Privatisierung der Deutschen Bahn ab 1994 auch neue Zuordnungen, die sich nur anhand aktueller Zuordnungen der Flurstücke erkennen lassen. So gibt es beispielsweise Flächen, die dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zugeordnet worden sind. Oder Flächen die DB lmmobilien gehören, Flächen privater Bahnen mit eigener lnfrastruktur oder ehemalige Bahnflächen, die an Dritte verkauft worden sind.
Unsere Auskünfte beziehen sich nur auf Flächen der DB Netz AG. Aber auch hier muss man immer wieder die aktuellen Grenzverläufe beachten.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0244/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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