Drucksache - 0153/XIX  

 
 
Betreff: Fahrrat einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt
Verfasser:Anke Petters
Jens Augner
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
18.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
24.05.2012 
5. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.11.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Beratung
27.11.2013 
6. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
12.12.2013 
7. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
29.01.2014 
8. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
06.03.2014 
9. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Verkehrsausschuss Beratung
28.11.2013 
15. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Vorstand der BVV Beratung
15.01.2014    7. nichtöffentliche Sitzung des Vorstandes der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 29.03.2012
Beschlussempfehlung vom 25.05.2012
Beschluss vom 14.06.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  15.10.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                    Drucksache Nr. 0153

Bezirksverordnetenversammlung                                                                         XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Fahrrat einrichten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.06.2012 - Drucksache Nr. 0153/XIX -:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, nach dem Vorbild anderer Bezirke einen bezirklichen "Fahrrat" einzurichten, der mindestens zweimal im Jahr tagt und den Bezirk hinsichtlich der Radverkehrsentwicklung berät. Schwerpunkte sollen neben Alltagsproblemen von Radfahrerinnen und Radfahrern die Optimierung und Weiterentwicklung des Radroutennetzes sein. Der "Fahrrat" tagt öffentlich, Gäste können Rederecht beantragen. Dazu sollen eingeladen werden:

 

Vertreter/innen aller BVV-Fraktionen

Baustadtrat und Verwaltung

- SenStadtUm

- ADFC

- BUND

- VCD / VCD Nordost

- lokale Initiativen

- ADAC

- FUSS e. V.

- Berliner Forsten

- Polizei

- Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

- Tiefbauamt

- Jugendverkehrsschulen

- Grüne Liga

- Quartiersmanagement

- BVG

- S-Bahn

- ACE"

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf hat entsprechend des Beschlusses die jeweiligen Vertreter der aufgelisteten Institutionen zur konstituierenden Sitzung "Fahrrat" am 28.11.2012 eingeladen. Mit den Teilnehmern des v.g. Termins wurde ein bezirklicher "Fahrrat" eingerichtet. Gemäß § 2 (6) "Geschäftsordnung für den Fahrrat Berlin-Reinickendorf" (siehe Anlage) wurde als Sprecher für den bezirklichen Fahrrat der ADFC-Beauftragte für den Bezirk Reinickendorf gewählt.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0153/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                       Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat

 


Geschäftsordnung für den Fahrrat Berlin-Reinickendorf

 

 

§ 1 Zweck des Fahrrats

 

Zweck des Fahrrats im Bezirk Reinickendorf ist die Beratung der Belange, die den Fahrradverkehr im Bezirk betreffen. Der Fahrrat berät das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf in Fragen, die den Radverkehr im Bezirk betreffen.

 

§ 2 Mitglieder des Fahrrates

 

  1. Ständige Mitglieder des Fahrrats können grundsätzlich alle am Fahrradverkehr interessierten Institutionen, Einrichtungen und Firmen, soweit sie im Bezirk aktiv sind, jedoch keine  Privatpersonen werden.
  2. Zu den ständigen Mitgliedern gehören außerdem mit beratender Stimme der für den Radverkehr zuständige Bezirksstadtrat, der Vorsitzende des Verkehrsausschusses sowie je ein Vertreter der Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung.
  3. Am Radverkehr in Reinickendorf interessierte Verbände oder Organisationen können die Mitgliedschaft im Fahrrat schriftlich mit der Darlegung ihres inhaltlichen Engagements für den Radverkehr beantragen.
  4. Über den Antrag zur Mitgliedschaft beschließt der Fahrrat mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitgliedschaft zum Fahrrat beginnt in solchen Fällen mit der auf den Beschluss folgenden Sitzung.
  5. Die Liste der Mitglieder wird beim Fahrradbeauftragten des Bezirks geführt. Eine Aufzählung der jeweils erschienen Mitglieder ist unter Nennung der entsendenden Organisation jedem Sitzungsprotokoll beizufügen.
  6. Der Fahrrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher, welcher an den Sitzungen des Verkehrsausschusses der BVV mit beratender Stimme teilnimmt.

 

§ 3 Sitzungen

 

Der Fahrradbeauftragte des Bezirks Reinickendorf beruft die Sitzungen des Fahrrats mindestens dreimal im Jahr ein. Er agiert zugleich als Vorsitzender und leitet die Sitzungen. Der Termin der Sitzungen ist mit einer Frist von drei Wochen den ständigen Mitgliedern schriftlich bekannt zu geben. Die Benachrichtigung per E-Mail gilt dabei als Schriftform.

 

§ 4 Tagesordnung

 

  1. Wünsche zu Tagesordnungspunkten und Anträge können bis eine Woche nach Bekanntgabe des Sitzungstermins beim Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.
  2. Die Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung und den bis dahin eingereichten Anträgen soll den ständigen Mitgliedern spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich zugehen.
  3. Die Tagesordnung muss zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Mitgliedern bestätigt werden. Das Einbringen zusätzlicher Anträge zu den in der Tagesordnung genannten Beratungsgegenständen ist zulässig.
  4. Im Rahmen der Tagesordnung ist ein Punkt "Bericht aus dem Bezirksamt" vorzusehen, bei dem regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Fahrrats berichtet werden soll.

 

 

 

 

 

§ 5 Öffentlichkeit

 

  1. Die Sitzungen des Fahrrats sind öffentlich.
  2. Der Fahrrat kann mit einfacher Mehrheit über die Einladung und das Rederecht weiterer Personen bei einer Sitzung entscheiden.
  3. Der Vorsitzende informiert in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bezirksamtsmitglied die Öffentlichkeit über den Sitzungstermin und die Beratungsgegenstände.

 

§ 6 Abstimmungen

 

  1. Zur Abstimmung sind nur die in den Fahrratsitzungen anwesenden Mitglieder des Fahrrats berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. Jede vertretene Institution hat dabei eine und nur eine Stimme.
  2. Abstimmungen zu Sachthemen erfolgen per Handzeichen.
  3. Der Fahrrat entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

 

§ 7 Niederschrift

 

  1. Von jeder Sitzung des Fahrrats wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Die Niederschrift wird durch einen zu Beginn der Sitzung bestimmten Protokollanten angefertigt. Das Bezirksamt wird gebeten, den Fahrrat bei der Erstellung der Niederschrift zu unterstützen.
  2. Das Sitzungsprotokoll ist von dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
  3. Jedem Fahrratmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.

 

 

Hinweis:

Alle Funktions- und Personenbezeichnungen gelten sowohl für männliche wie weibliche Personen und sind hier zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit immer nur auf ein Geschlecht beschränkt.

 

 

 
 

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