Drucksache - 0153/XIX
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Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 15.10.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0153 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Fahrrat einrichten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.06.2012 - Drucksache Nr. 0153/XIX -:
"Das Bezirksamt wird ersucht, nach dem Vorbild anderer Bezirke einen bezirklichen "Fahrrat" einzurichten, der mindestens zweimal im Jahr tagt und den Bezirk hinsichtlich der Radverkehrsentwicklung berät. Schwerpunkte sollen neben Alltagsproblemen von Radfahrerinnen und Radfahrern die Optimierung und Weiterentwicklung des Radroutennetzes sein. Der "Fahrrat" tagt öffentlich, Gäste können Rederecht beantragen. Dazu sollen eingeladen werden:
Vertreter/innen aller BVV-Fraktionen Baustadtrat und Verwaltung - SenStadtUm - ADFC - BUND - VCD / VCD Nordost - lokale Initiativen - ADAC - FUSS e. V. - Berliner Forsten - Polizei - Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Tiefbauamt - Jugendverkehrsschulen - Grüne Liga - Quartiersmanagement - BVG - S-Bahn - ACE"
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt Reinickendorf hat entsprechend des Beschlusses die jeweiligen Vertreter der aufgelisteten Institutionen zur konstituierenden Sitzung "Fahrrat" am 28.11.2012 eingeladen. Mit den Teilnehmern des v.g. Termins wurde ein bezirklicher "Fahrrat" eingerichtet. Gemäß § 2 (6) "Geschäftsordnung für den Fahrrat Berlin-Reinickendorf" (siehe Anlage) wurde als Sprecher für den bezirklichen Fahrrat der ADFC-Beauftragte für den Bezirk Reinickendorf gewählt.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0153/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
§ 1 Zweck des Fahrrats
Zweck des Fahrrats im Bezirk Reinickendorf ist die Beratung der Belange, die den Fahrradverkehr im Bezirk betreffen. Der Fahrrat berät das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf in Fragen, die den Radverkehr im Bezirk betreffen.
§ 2 Mitglieder des Fahrrates
§ 3 Sitzungen
Der Fahrradbeauftragte des Bezirks Reinickendorf beruft die Sitzungen des Fahrrats mindestens dreimal im Jahr ein. Er agiert zugleich als Vorsitzender und leitet die Sitzungen. Der Termin der Sitzungen ist mit einer Frist von drei Wochen den ständigen Mitgliedern schriftlich bekannt zu geben. Die Benachrichtigung per E-Mail gilt dabei als Schriftform.
§ 4 Tagesordnung
§ 5 Öffentlichkeit
§ 6 Abstimmungen
§ 7 Niederschrift
Hinweis: Alle Funktions- und Personenbezeichnungen gelten sowohl für männliche wie weibliche Personen und sind hier zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit immer nur auf ein Geschlecht beschränkt.
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