Drucksache - 0017/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 11.12.2012 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0017 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Kennzeichnungspflicht für Ordnungsamtsmitarbeiter
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2012 - Drucksache Nr. 0017/XIX - :
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Außendienst mit Identifikationsschildern auszustatten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Möglichkeit frei zu entscheiden zwischen Namensschild und Identifikationsnummer.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Der zuständige Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe hat im Anschluss an die Beschlussfassung erneut mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen und der Leitung des Fachbereichs in einer „Vollversammlung“, mit der Personalvertretung und mit Gewerkschaftsvertretern des Rathauses Reinickendorf über den Beschluss diskutiert.
Dabei wurde einerseits deutlich, dass der Personalrat einer Kennzeichnungspflicht für Ordnungsamtsmitarbeiter, die mitbestimmungspflichtig ist, seine Zustimmung verweigern würde. Zudem wurde einhellig festgestellt, dass für die Kennzeichnung von Damen und Herren des Ordnungsamtes im Außendienst keine Notwendigkeit besteht. Jede Kollegin und jeder Kollege ist einerseits mit einer Identifikationsnummer „ausgerüstet“, die auf Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern ausgegeben wird. Eine Beschwerde von Bürgern, dass die Identifikationsnummer einmal nicht ausgegeben worden wäre, liegt bislang nicht vor. Auch lässt sich durch die Fachbereichsleitung jede Kollegin und jeder Kollege während ihrer und seiner Dienstzeiten anhand der Dienstpläne und Einsatzörtlichkeiten unzweifelhaft und auch nachträglich eindeutig identifizieren. Alle Hinweise, Beschwerden oder Vorwürfe gegenüber Kolleginnen und Kollegen durch Bürgerinnen und Bürger konnten bislang vollständig aufgeklärt werden. Insofern ist keine Kollegin und kein Kollege im Außendienst des Ordnungsamtes anonym unterwegs.
Ein Vergleich der Kennzeichnungspflicht zu anderen Berufsgruppen, wie beispielsweise Polizeibeamten, ist nicht Ziel führend, da sich Ausbildung und Aufgabenstellung fundamental von denen der Ordnungsamtsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter unterscheiden. Insbesondere geschlossene Polizeieinheiten sind vollständig anders zu bewerten als in Zweiergruppen auftretende Kolleginnen und Kollegen im Ordnungsamts-Außendienst.
Vor allem aber muss die zusätzliche Gefährdung berücksichtigt werden, die von einer Identifizierung der Mitarbeiterschaft im Außendienst ausgeht. Bereits heute sehen sich die Kolleginnen und Kollegen zahlreichen Beleidigungen, Anfeindungen bis hin zu Tätlichkeiten ausgesetzt. Eine Personalisierung durch Kennzeichnung birgt die Gefahr in sich, dass sich diese Anfeindungen bis hin in das private Umfeld weiter verstärken könnten.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0017/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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