Drucksache - 1466/XVIII
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 16.07.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 1466 Bezirksverordnetenversammlung XVIII. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Naturschutz auf der NEB-Insel durchsetzen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.08.2012 - Drucksache Nr. 1466/XVIII - :
"Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Investor auf der NEB-Insel im Tegeler Hafen durchzusetzen, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung des Tegeler Fließes bei der Gestaltung des Ufers der Insel zu berücksichtigen und umzusetzen. Dies ist im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen festzusetzen."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat im Rahmen des Bauantragsverfahrens von Beginn an darauf geachtet, dass eine Bebauung der NEB-Insel unter größtmöglicher Berücksichtigung ökologischer Belange erfolgt. So wurde insbesondere darauf hingewirkt, dass der gesamte Uferverlauf des Tegeler Fließes von Baulichkeiten und Nutzungen freigehalten wird und hier ein 5 m breiter Uferstreifen naturnah bepflanzt und entwickelt werden soll. Die im Rahmen der vorherigen Kleingartennutzung hier ehemals vorhandenen Uferbefestigungen, Zaunanlagen, Plattformen und Ziergehölze wurden rückgebaut. Eine künstliche Uferbefestigung darf nicht erfolgen, auf dem gesamten Uferstreifen werden gebietstypische, standortgerechte Bäume, Sträucher und Uferstauden nachgepflanzt. Es wird somit auf einer Länge von ca. 600 m ein durchgehendes, für die wildlebende Fauna frei zugängliches Uferbiotop entwickelt. Auch während der Bauzeit ist dieser 5 m breite Uferbereich durch einen Bauzaun zu sichern und von Störungen freizuhalten. Eine ökologische Bauleitung (Fachbüro) wird dies überwachen. Dies sind Vorgaben, die im Rahmen der Baugenehmigung erteilt werden. Der Außenanlagenplan, der diese Maßnahmen darstellt ist Bestandteil des Bauantrages und damit auch der Baugenehmigung. Mit dieser ökologischen Aufwertung des Uferstreifens des Tegeler Fließes werden die Vorschläge zur ökologischen Gewässerentwicklung berücksichtigt und umgesetzt.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1466/XVIII damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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