Drucksache - 1401/XVIII
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Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 21.01.2014 Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 1401 Bezirksverordnetenversammlung XVIII. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Stellplatzobergrenzenverordnung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.05.2011 -Drucksache Nr. 1401 /XVIII-:
"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die innerhalb des S-Bahn-Rings vorgesehene "Stellplatzobergrenzenverordnung" nicht eingeführt wird."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte dem Bezirksamt mit, dass "die weitere Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf die innerstädtischen Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage und Nutzungskonkurrenz [.] für die weitere Entlastung vom Kfz-Ziel und Parksuchverkehr unverzichtbar" ist. "Besonders der Pkw-Zielverkehr von gebietsfremden Dauerparkern kann so gedämpft werden. ln dem Zusammenhang wird auch angestrebt, den Zuwachs an privaten Stellplätzen innerhalb des S-Bahn-Rings unter Beachtung der Anforderungen unterschiedlicher Nutzungen und der Qualität der ÖPNV-Erschließung zu begrenzen, um die Wirkungen der Parkraumbewirtschaftung zu unterstützen.
Dieses Thema ist eingebettet in die laufenden Arbeiten für einen ,,Masterplan Parken Berlin", welcher Bestandteil der Koalitionsvereinbarung ist." Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist ferner darauf hin, dass der Bezirk Reinickendorf von einer möglichen Regelung zu Stellplatzobergrenzen weder betroffen wäre noch dafür zuständig ist. "Es handelt sich um eine landesrechtliche Regelung, die in der Berliner Bauordnung verankert werden müsste."
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1401/ XVIII damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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