Drucksache - 1170/XVIII
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, vor einer Übertragung der Einrichtung für Wohnungslose in der Kopenhagener Str. 29 sicherzustellen, dass
•ein vorrangiges Belegungsrecht des Bezirksamtes Reinickendorf ohne rechtliche Verpflichtung zur Belegung im festen Umfang und damit ohne finanziellen Ausgleich eines Leerstands eingeräumt wird
•eine unbefristete Zweckbindung für Wohnungslose gewährleistet wird
•ein Weiterverkauf der Einrichtung ohne Nutzungsvorbehalt ausgeschlossen ist.
Berlin, den 12.05.2010 |
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