Drucksache - 1036/XVIII
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Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht bei geplanten Baumaßnahmen grundsätzlich zu prüfen, für welche Kreuzungsbereiche unter Berücksichtigung der in der Mitteilung des Bezirksverordnetenvorstehers Nr. 344 vom 18. 11.2009 genannten Voraussetzungen die Errichtung von Kreisverkehrsplätzen möglich ist und diese in einer Liste entsprechend ihrer Priorität nebst erwarteten Kosten darzustellen. Bei der Einschätzung der Priorität sollte ein Abgleich mit der Investitionsplanung für den Straßenbau vorgenommen und dies berücksichtigt werden.
Berlin, den 14.04.2010 |
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