Drucksache - 1035/XVIII
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Sachverhalt: Das
Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: 1. Gibt es einen Leitfaden
nach dem bei derartigen Maßnahmen vorgegangen wird? 2. Welche Gutachten und
Untersuchungen müssen vor Aufnahme in die Investitionsplanung vorliegen? 3. Zu welchem Zeitpunkt
werden die Anlieger zum ersten Mal informiert und in die Planung einbezogen? 4. Welche realistischen
Einwirkungsmöglichkeiten haben die Anlieger auf Umfang und damit auf Kosten der
beitragspflichtigen Maßnahmen? 5. Werden grundsätzlich
alternative Ausbauvarianten vorgelegt? 6. Wie
sieht der Aushandlungsprozess zur Entscheidungsfindung zwischen Bezirksamt und
den Anliegern idealtypisch aus? |
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