Drucksache - 0693/XVIII  

 
 
Betreff: Volksbegehren "Bildung von Anfang an" zulassen - direkte Demokratie ernst nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Kerstin Köppen
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 13.11.2008
2. Version vom 18.11.2008

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:

 

Die BVV Reinickendorf fordert den Senat von Berlin auf, das Volksbegehren "Bildung von Anfang an" zuzulassen, um damit die Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit in den Kitas zu verbessern und den Willen der Berlinerinnen und Berliner ernst zu nehmen.

 

Im Juni 2008 beschloss der Jugendhilfeausschuss von Reinickendorf mit der Drucksache Nr. 0544/XVIII, den Antrag des Volksbegehrens des Landeselternausschusses Kita (LEAK) "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" zu unterstützen. Der Senat von Berlin wurde darin aufgefordert, das Anliegen des LEAK zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die nötigen Veränderungen in den Berliner Kitas umgesetzt werden.

 

Mit der Änderung der Landesverfassung 2006 und damit der Stärkung der direkten Demokratie wollte das Land Berlin parteiübergreifend ein Zeichen setzen: Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Berlin sollten nicht nur bei Wahlen, sondern bei drängenden politischen Themen auch zwischendurch mit entscheiden können.

 

Das Volksbegehren wurde von der Landesregierung als unzulässig beerdigt, obwohl engagierte Bürgerinnen und Bürger schon über viele Monate aktiv waren und gemeinsam mit dem Landeselternausschuss (LEA) über 66.000 Unterschriften gesammelt hatten - ein deutliches Zeichen dafür, dass die Menschen der Stadt eine Verbesserung der Angebote im Kitabereich für unverzichtbar halten.

 

In seiner Sitzung vom 26.06.2008 erklärt der Berliner Senat, das Kita-Volksbegehren verstoße gegen das Budgetrecht des Parlamentes. Wenn der Senat Bedenken hinsichtlich der Kosten gehabt hätte, müsste die Initiative im Vorfeld rechtzeitig entsprechenden Hinweise erhalten haben. Auch die Bezirke sind verpflichtet, die Initiatoren von Bürgerbegehren über die Zulässigkeit derselben zu beraten. Das Vorgehen des Senats widerspricht allen demokratischen Regeln.

 

Bei seiner Entscheidung musste sich der Senat mit einer für Berlin bisher nicht eindeutig geklärten Rechtslage auseinander setzen. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben erklärt, die Ablehnung vom Berliner Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Wo die Grenze zwischen verfassungsrechtlich Zulässigem und Unzulässigem verläuft, muss schnellstens hinreichend geklärt werden und für zukünftige Volksbegehren sind verlässliche Kriterien zu finden. Es kann nicht sein, dass bei jedem neuen Begehren zunächst juristisch über seine Zulässigkeit gestritten werden muss. Das widerspricht der Absicht, mehr Bürgerdemokratie herzustellen.

 

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Im Alter von 0 bis 6 Jahren werden die Grundsteine für die geistige und körperliche Entwicklung gelegt. Diese Altersstufe ist aber ebenso entscheidend für das Erlernen von demokratischem Miteinander, für die Gewaltprävention und für das Entwickeln sozialer Basiskompetenzen. Die Kitas sind neben den Familien der wichtigste Ort, um dies zu lernen. Zugangsmöglichkeiten für alle Kinder, qualifiziertes Personal, den auftretenden Anforderungen angemessene Arbeitszeiten und Kita-Gruppenstärken sind somit unerlässlich für eine erfolgreiche Zukunft unserer Kleinsten.

 
 

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