Drucksache - 0534/XVIII  

 
 
Betreff: Bezirkliche Eigenverantwortung im Facility Management stärken!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Anke Petters
Heiner von Marschall
 
Drucksache-Art:ErsuchenErsuchen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
03.06.2008 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung vertagt   
07.10.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 24.04.2008

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das bezirkliche Facility Management ein Eigentümer-Nutzer-Modell für alle im bezirklichen Eigentum befindlichen Gebäude, auch der die im Fachvermögen befindlichen, nach Vorbild des Facility Management für die durch den Senat von Berlin genutzten Gebäude einzuführen, das auf folgenden Grundsätzen und Eckpunkten basiert:

 

1.      Die kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten werden durch eine objektbezogene (budgetwirksame) Instandhaltungsrücklage ersetzt. Für jedes Objekt wird anhand des tatsächlichen Objektzustandes die Höhe der Instandhaltungsrücklage durch die Service Einheit (kurz: SE) Facility Management kalkuliert. Die Instandhaltungsrücklage wird nur in Abhängigkeit von den tatsächlich notwendigen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gebildet. Die Instandhaltungsrücklage soll in ihrer Summe über alle Objekte als Sondervermögen geführt werden, das auf die kommenden Haushaltsjahre übertragbar ist.

 

2.      Die Unterfinanzierung der baulichen Hochbauunterhaltung hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass sich ein enormer Instandsetzungs- und Modernisierungsstau gebildet hat. Um diesen Stau abbauen zu können, wird dem Bezirksamt empfohlen, sich auch zusammen mit anderen Bezirken über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass zur Anschubfinanzierung der Instandhaltungsrücklagen den Bezirken ein zweckgebundener Sockelbetrag von 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Bezirke sollen diese Mittel vor allem für energieeffiziente Maßnahmen nutzen.

 

3.      Die Abteilungen des Bezirksamtes schließen Nutzungsverträge mit dem Bezirksamt (der SE Facility Management) als Vertreter des Landes Berlin. In den Nutzungsverträgen werden die Art und der Umfang der Nutzung, die zu zahlenden Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsrücklagen vereinbart. Die Nutzer sind zur Minderung ihrer Nutzungsentgelte berechtigt, wenn die zugesagte Leistung nicht erbracht wird. Ein Minderungskatalog ist von der BVV zu beschließen.

 

4.      Die Stellung der SE Facility Management folgt einem Rollenmodell, bei dem die SE FM in einer Zielvereinbarung mit dem Bezirksamt die Eigentümerrolle übernimmt und die volle Verantwortung für das operative und strategische Grundstücks- und Gebäudemanagement wahrnimmt.

 

5.      Die Nutzer (Abteilungen des Bezirksamtes) finanzieren ihre monatlichen Nutzungsentgelte aus den bisher budgetwirksamen Bewirtschaftungsausgaben (ehemalige A08-Titel) und erhalten zur Finanzierung der Instandhaltungsrücklage eine Umlage aus der Hochbauunterhaltung.


 

 

 
 

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