Drucksache - 0534/XVIII
Sachverhalt: Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, für das bezirkliche Facility Management ein
Eigentümer-Nutzer-Modell für alle im bezirklichen Eigentum befindlichen
Gebäude, auch der die im Fachvermögen befindlichen, nach Vorbild des Facility
Management für die durch den Senat von Berlin genutzten Gebäude einzuführen,
das auf folgenden Grundsätzen und Eckpunkten basiert: 1. Die kalkulatorischen
(budgetunwirksamen) Kosten werden durch eine objektbezogene (budgetwirksame) Instandhaltungsrücklage
ersetzt. Für jedes Objekt wird anhand des tatsächlichen Objektzustandes die
Höhe der Instandhaltungsrücklage durch die Service Einheit (kurz: SE) Facility
Management kalkuliert. Die Instandhaltungsrücklage wird nur in Abhängigkeit von
den tatsächlich notwendigen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
gebildet. Die Instandhaltungsrücklage soll in ihrer Summe über alle Objekte als
Sondervermögen geführt werden, das auf die kommenden Haushaltsjahre übertragbar
ist. 2. Die Unterfinanzierung der baulichen
Hochbauunterhaltung hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass sich
ein enormer Instandsetzungs- und Modernisierungsstau gebildet hat. Um diesen
Stau abbauen zu können, wird dem Bezirksamt empfohlen, sich auch zusammen mit
anderen Bezirken über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen
Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass zur Anschubfinanzierung der
Instandhaltungsrücklagen den Bezirken ein zweckgebundener Sockelbetrag von 50
Mio. Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Bezirke sollen diese Mittel vor
allem für energieeffiziente Maßnahmen nutzen. 3. Die Abteilungen des Bezirksamtes
schließen Nutzungsverträge mit dem Bezirksamt (der SE Facility Management) als
Vertreter des Landes Berlin. In den Nutzungsverträgen werden die Art und der
Umfang der Nutzung, die zu zahlenden Bewirtschaftungskosten und
Instandhaltungsrücklagen vereinbart. Die Nutzer sind zur Minderung ihrer
Nutzungsentgelte berechtigt, wenn die zugesagte Leistung nicht erbracht wird.
Ein Minderungskatalog ist von der BVV zu beschließen. 4. Die Stellung der SE Facility
Management folgt einem Rollenmodell, bei dem die SE FM in einer
Zielvereinbarung mit dem Bezirksamt die Eigentümerrolle übernimmt und die volle
Verantwortung für das operative und strategische Grundstücks- und
Gebäudemanagement wahrnimmt. 5.
Die
Nutzer (Abteilungen des Bezirksamtes) finanzieren ihre monatlichen
Nutzungsentgelte aus den bisher budgetwirksamen Bewirtschaftungsausgaben
(ehemalige A08-Titel) und erhalten zur Finanzierung der Instandhaltungsrücklage
eine Umlage aus der Hochbauunterhaltung. |
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