Drucksache - 2018/XXI  

 
 
Betreff: Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Benachrichtigung der Behörden u. Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB),
der erneuten Beteiligung der Wasserbehörde gem. § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Anzeige gem. § 6 Abs. 2 AGBauGB Bln z. Bebauungsplanverfahren 12-63a ...
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.09.2024 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anl.a_B-Planentwurf
Anl.b_textl.Festsetzungen
Anl.c_Abwägung-Bürger
Anl.d_Anwägung-Träger
Anl.e_Begründung

Sachverhalt:

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB), der erneuten Beteiligung der Wasserbehörde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Anzeige gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB Bln zum Bebauungsplanverfahren 12-63a für die Grundstücke Trettachzeile 1/7; Ziekowstraße 79; Trepliner Weg 4/8G; die Flurstücke 754, 782, 1744/6 und 1824/6 der Flur 3, Gemarkung Wittenau sowie die anliegenden Straßenflächen des Trepliner Wegs im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Borsigwalde

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.07.2024 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Wasserbehörde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB am Entwurf des Bebauungsplans 12-63a wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf 12-63a wird beschlossen und der für die Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 2 AG BauGB Bln angezeigt.

 

Mit der Durchführung des Beschlusses wird der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz beauftragt.

 

Begründung:

 

Zu I

Der Bebauungsplan 12-63a wurde in der Zeit vom 10.07. – 18.08 2023 öffentlich ausgelegt. Neben der Offenlage der Papierunterlagen, waren die Unterlagen auch elektronisch auf der der Plattform www.mein.berlin.de zugänglich. Über beide Beteiligungskänale konnten Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte im Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 12-63a gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Wasserbehörde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nach Anlage c).

 

Zu II

Mit der erfolgten Abwägung lagen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Da der Bebauungsplan gesamtstädtische Belange berührt, muss vor dem Beschluss der BVV eine Anzeige gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB bei der für die Bauleitplanung zuständigen Stelle erfolgen. Der Bebauungsplan und die Verfahrensakte wurde daher zur Rechtsprüfung an die zuständige Stelle bei SenStadtWohn IC übersandt.

 

Wenn der Bebauungsplan unbeanstandet bleibt, wird der Bebauungsplan im weiteren Verfahren durch das Bezirksamt und die BVV beschlossen. Danach erlässt das Bezirksamt die Rechtverordnung zum Bebauungsplan und veranlasst die Veröffentlichung im GVBl für Berlin. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlagen

 

  • § 3 Abs. 2 Satz 6 Baugesetzbuch (BauGB) und 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (BGBI 2023 I Nr. 394)
  • § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBI. S. 629), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S.982)

 

 

 

Emine Demirbücken-Wegner                                                                       Korinna Stephan

Bezirksbürgermeisterin                                                                                 Bezirksstadträtin

 

Anlage/n:

Anlagen:

 

a) Bebauungsplanentwurf, Planzeichnung 12-63a

b) Textliche Festsetzungen

c) Bericht über das Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 12-63a gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren

d) Bericht über das Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Benachrichtigung der Behörden und TöB zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 12-63a gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Wasserbehörde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB am Bebauungsplanverfahren

e) Begründung des Bebauungsplanentwurfs 12-63a

 

 
 

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