Drucksache - 2017/XXI  

 
 
Betreff: - Die Einstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung XX-257 ...
- die Aufstellung des Bebauungsplans 12-72 "GE-Förderzentrum" ...
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ...
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.09.2024 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage a B-Planentwurf XX-257
Anlage b Kurzbegründung Einstellung Bebauungsplanverfahren XX-257
Anlage c B-Planentwurf 12-72
Anlage d Kurzbegründung Aufstellung Bebauungsplanverfahren 12-72
Anlage e Machbarkeitsstudie GE Förderzentrum Waidmannsluster Damm

Sachverhalt:

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend

 

- die Einstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung XX-257 für die Fläche zwischen Waidmannsluster Damm, Ziekowstraße, Friedhof Tegel und der A111 Bundesautobahn Berlin-Hamburg sowie Teilflächen des Waidmannsluster Damms und der Ziekowstraße und

 

- die Aufstellung des Bebauungsplans 12-72 „GE-Förderzentrum“ für die Grundstücke Waidmannsluster Damm 10, 12/14 und 16/Ziekowstraße 161 und Ziekowstraße 163 sowie für die Abschnitte der Ziekowstraße, der Wilhelm-Blume-Allee und des Waidmannsluster Damms im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel und

 

- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Bebauungsplan 12-72.

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird die BVV unterrichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.07.2024 beschlossen:

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, das Verfahren zu dem Bebauungsplanentwurf XX-257 für die Fläche zwischen Waidmannsluster Damm, Ziekowstraße, Friedhof Tegel und der A111 Bundesautobahn Berlin-Hamburg sowie Teilflächen des Waidmannsluster Damms und der Ziekowstraße, Ortsteil Tegel einzustellen.

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für die Grundstücke Waidmannsluster Damm 10, 12/14 und 16/Ziekowstraße 161 und Ziekowstraße 163 sowie für die Abschnitte der Ziekowstraße, der Wilhelm-Blume-Allee und des Waidmannsluster Damms einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-72 „GE-Förderzentrum“ aufzustellen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am Bebauungsplanentwurf 12-72 wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Bebauungsplanentwurf 12-72 wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.

 


Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Finanzielle Auswirkungen:

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch den Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
  • §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch den Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), das zuletzt durch das Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578) geändert worden ist
  • § 15 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG BE) in der Fassung vom 27. August 2021 (GVBI. S. 982, 1239)

 

 

 

Uwe Brockhausen                                                                                           Korinna Stephan

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                           Bezirksstadträtin

Anlage/n:

Anlagen:

 

a) B-Planentwurf XX-257

 

b) Kurzbegründung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XX-257

 

c) B-Planentwurf 12-72

 

d) Kurzbegründung zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens 12-72

 

e) Bericht zur Machbarkeitsstudie Schulstandort GE-Förderzentrum

 

 
 

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