Drucksache - 1979/XXI-01  

 
 
Betreff: Ausrüstung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zum Eigenschutz
Status:öffentlichBezüglich:
1979/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die in der 33. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 10.07.2024 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drs Nr. 1979/XXI -:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie steht das Ordnungsamt zu dem Wunsch von Mitarbeitern, sie mit Tasern auszurüsten?“

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Das Bezirksamt steht grundsätzlich allen Maßnahmen positiv gegenüber, die den Schutz der Dienstkräfte während der Ausübung Ihrer Tätigkeiten für unseren Bezirk erhöhen.

 

Um die Ausrüstung des allgemeinen Außendienstes mit Tasern zu ermöglichen, sind umfassende rechtliche Regelungen, entsprechende rechtliche Fortbildungen sowie ein technisches Training der Mitarbeitenden zentral umzusetzen.

 

Diese Voraussetzungen müssen von der Senatsverwaltung (Senatskanzlei / Senatsverwaltung für Inneres und Sport) für alle Ordnungsämter in Berlin erfüllt werden, um die Einführung zu realisieren.

 

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Einführung von Tasern als Ausrüstung für die Ordnungsämter durchaus denkbar.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner                                                                        Julia Schrod-Thiel

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
1979/XXI   Ausrüstung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zum Eigenschutz   BVV-Büro   Mündliche Anfrage
1979/XXI-01   Ausrüstung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zum Eigenschutz   Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr   Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
 
 

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