Drucksache - 1599/XXI-01  

 
 
Betreff: Trauungen an Samstagen und an besonderen Orten weiter ermöglichen
Status:öffentlichBezüglich:
1599/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
11.09.2024 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf      

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.05.2024 - Drucksache Nr. 1599/XXI -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen Lösungen zu finden, die es dem Bezirksamt, über die Zuweisung von dem Konnexitätsprinzip entsprechenden zusätzlichen Stellen, möglich machen, um auch in Zukunft Trauungen an Samstagen und Trauungen außerhalb des Standesamtes durchführen zu können.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Aufgrund mehrerer Gesetzesvorhaben des Bundes kamen und kommen noch erhebliche zusätzliche Aufgaben auf die Standesämter zu. Durch das 3. Personenstandrechtsänderungsgesetz sind seit November 2022 Aufgaben im Umfang von 54 VZÄ hinzugekommen.

 

Bereits seit Bekanntwerden des Gesetzesentwurfes zu dem 3. Personenstandrechtsänderungsgesetz im Mai 2022 haben die Amtsleitungen der Ämter für Bürgerdienste auf Fachebene versucht, auf entsprechende Personalbedarfe hinzuweisen und die fachlich zuständigen Senatsverwaltungen für Inneres und Sport (SenInnSport) sowie für Finanzen (SenFin) aufgefordert entsprechende Personalmittel und Stellen rechtzeitig, spätestens aber zum neuen Haushalt 2024/25 zur Verfügung zu stellen. Eine vorzeitige Zurverfügungstellung von Personal erfolgte ebenso wenig wie ein Einstellen der Personalbedarfe in den Haushalt 2024/25.

 

Dabei war schon zu diesem Zeitpunkt absehbar, dass durch eine geplante Änderung des verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes – jetzt Gleichstellungsgesetz – zum 01.11.2024 und vor allem durch eine geplante Änderung des Namensrechtes zum 01.05.2025 weitere erhebliche Zusatzaufgaben auf die Standesämter zukommen. Allein für die Namensrechtsänderung kommen Aufgaben im Umfang von weiteren fast 40 VZÄ an Standesbeamten hinzu.

 

Insgesamt besteht daher ab dem 01.05.2025 berlinweit ein zusätzlicher Bedarf an 90 VZÄ an Standesbeamten. Es drohte alleine schon durch das 3. Personenstandrechtsänderungsgesetz eine massive Überlastung der Standesämter. Da Eheschließungstermine sechs Monat vorher vereinbart werden, wurde eine Einschränkung der Eheschließungen mit Wirkung zum Juni 2024 dann Anfang Dezember 2023 beschlossen. Gleichzeitig wurden die Eheschließungen außerhalb des Standesamtes eingestellt, da diese durch die Anfahrtswege sehr zeitaufwändig sind und diese zudem in der Regel samstags stattfanden. Die Durchführung von Eheschließungen ist die einzige Dienstleistung in den Standesämtern, die keine gesetzliche Pflichtaufgabe darstellt. Eheschließungen selber können bundesweit erfolgen. In fast allen Bezirken gibt es seit Inkrafttreten des 3. Personenstandrechtsänderungsgesetzes erhebliche Einschränkungen bei Eheschließungen. Eheschließungen sind im Bezirk Marzahn-Hellersdorf komplett eingestellt worden. Gleiches wird für den Bezirk Mitte geprüft.

 

Dieses Problem wurde bereits im Lenkungskreis, im Steuerungskreis gesamtstädtische Zielvereinbarungen, in der AG Ressourcensteuerung und im Rat der Bürgermeister durch den Bezirk angesprochen. Es sind sich alle Beteiligten einig, dass hier kurzfristig Abhilfe geschaffen werden muss.

 

Seit Januar 2024 gibt es zwischen SenInnSport und der Senatskanzlei die Überlegung für die Standesämter eine Zielvereinbarung noch in diesem Jahr abzuschließen aus der die Bezirke Geldmittel für 2 Standesbeamte pro Bezirk erhalten sollen. Am 19.06.2024 hat die AG Ressorcensteuerung beschlossen, entsprechende Mittel den Bezirken zuzuweisen. Der Bezirk hat selber bereits im Haushalt 2024/25 eine zusätzliche Standesbeamtenstelle geschaffen und besetzt, die aber letztlich an anderer Stelle im Bezirksamt nun fehlt.

 

Leider sind 2 BePos viel zu wenig. Der berechnete Personalbedarf liegt bei 7-8 VZÄ pro Bezirk! Im Moment sind im Standesamt Reinickendorf acht Standesbeamte tätig - wir benötigen aber bis Mai 2025 insgesamt 14! Weitere Stellen sollen erst mit dem Haushalt 2026/27 in die Standesämter kommen.

 

Ab Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft und wird zu einem weiteren massiven Arbeitsanfall führen. Da leider nur so geringe Mittel für das Standesamt bereitgestellt werden und die Ausbildung von Standesbeamten – so überhaupt Personal vorhanden ist – mindestens sechs Monate dauert, kann die Einschränkung der Eheschließungen leider nicht zurückgenommen werden. Es kann lediglich verhindert werden, dass wir ab Oktober 2024 weitere Einschränkungen bei den Eheschließungen beschließen müssen.

 

Dieser Umstand ist umso bedauerlicher, als er hätte komplett vermieden werden können, indem SenInnSport seiner Verantwortung gerecht geworden wäre und entsprechende Stellen für den Haushalt 2024/25 angemeldet hätte. Zeit hierfür war genügend vorhanden gewesen. Nun muss der Senat schnell entscheiden und ausreichend Stellen für Standesbeamte den Bezirken zur Verfügung stellen. Erst danach können die Einschränkungen bei den Eheschließungen aufgehoben werden.

 

 

Ich bitte die Drucksache Nr. 1599/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner

Bezirksbürgermeisterin

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