Drucksache - 1973/XXI
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Sachverhalt:
Immer stärker wird der Gehwegunterstreifen der Nimrodtsraße vor dem kinderheim seit einigen Jahren zum verbotswidrigen Parken mit 2 Rädern genutzt (Fotos vorhanden). Immer wieder muss der Gehwegunterstreifen vom SGA für viel Geld repariert werden. Um das verbotswidrige Parken zu unterbinden und um dauerhaft Kosten für den Bezirk zukünftig einzusparen, scglage ich deshalb die Installation von Fahrradbügeln auf dem Gehwegunterstreifen parallel zum Fahrbahnrand vor.
Frage an das Bezirksamt:
Kann das SGA als Träger der Straßenbaulast in der Nimrodstraße vor dem Kinderheim im Gehwegunterstreifen parallel zum Fahrbahnrand Fahrradbügel einbetonieren, um zum einen das verbotswidrige Parken zu unterbindenund zum anderen um wiederkehrende Kosten für die Reparatur des Gehwegunterstreifens einzusparen?
Nachfrage:
Können gegebenenfalls die Fahrradbügel im Fahrbahnbereich (ebenfalls parallel zum Fahrbahnrand) einbetoniert werden, um an dieser Engstelle den Begegnungsverkehr für Kfz zu ermöglichen? Das zeitlich befristete Z 286 StVO ist dann obsolet und kann dann abgeordnet werden. |
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