Drucksache - 1970/XXI
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Sachverhalt:
Ihre Neubauplanungen sehen von vornherein die Rodung einer gesamten Alleeseite für die Aufrechterhaltung eines zweiten Parkstreifens vor. Sie relativierten in der Vergangenheit diese Tatsache mit der Behauptung, ein erheblicher Teil der östlichen Alleeseite weise eine „stark eingeschränkte Vitalität“ auf. Das uns mittlerweile vorliegende Gutachten stützt diese Behauptung, anders als von Ihnen behauptet, nicht. Es spricht für keinen einzigen Baum eine Fällempfehlung aus und bezeichnet lediglich einen einzigen Baum auf der Ostseite sowie einen einzigen Baum auf der Westseite als „weniger erhaltungswürdig“. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung dieses erhellenden Gutachtens, das die geplante Massenfällung in keiner Weise stützt, geben sie nun ein neues in Auftrag.
Frage an das Bezirksamt:
Warum sprachen Sie unter Berufung auf das Gutachten gegenüber der BVV zuletzt von einem „erheblichen Anteil“ bzw. „31“ Bäumen, die sowieso gefällt werden müssten, wenn diese Informationen nicht durch das Gutachten gedeckt sind?
Nachfrage:
Welche Funktion hat ein neues Gutachten, wenn die Bauplanungen doch ohnehin keinen Platz für die Bäume zulassen und das alte Gutachten, das keine einzige Fällempfehlung ausspricht, offenbar kein Hindernis für diese Planungen dargestellt hat? |
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