Drucksache - 1968/XXI
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Sachverhalt:
Die auf der Website des Bezirksamtes veröffentlichten Lagepläne zum „Neubau der Senheimer Straße in Berlin Frohnau“ enthalten zwei Änderungsdaten und ein Beschlussdatum. Daraus ist zu entnehmen, dass vor dem 24.05.2017 mit einer Straßenbreite von 7,50 m offensichtlich in der vorhandenen Fahrbahnlage (das lässt sich aus den laut „Lageplan Baumfällungen“ geplanten, teils gegenüberliegenden Baumfällungen schließen) geplant worden ist (hier genannt "Variante 1"). Ab 24.05.2017 kam unter Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m eine Änderungsvariante 2 mit der Zahl von 31 geplanten, aber stark anzuzweifelnden Baumfällungen hinzu. Am 21.08.2017 wurden die endgültigen Lagepläne mit einer Rück-Änderung der Fahrbahnbreite auf 7,50 m unter Verschiebung der gesamten Fahrbahn nach Osten um 50 cm ("Variante 3") beschlossen, deretwegen insgesamt 69 Bäume auf der Ostallee und 11 Bäume auf der Westallee gefällt werden müssen.
Frage an das Bezirksamt:
Welche Gründe nach welchen Kriterien und deren Gewichtungen lagen vor, dass die beiden Planvarianten 1 + 2 verworfen wurden, um dann die Variante 3 unter Inkaufnahme der Fällung der gesamten und laut Baumgutachten gesunden Ostseitenhälfte der Allee und entgegen dem gültigen B-Plan zu beschließen?
Nachfrage:
Welche Rolle spielte damals und spielt heute der Klimaschutz, insbesondere die Vermeidung von ca. 150 t CO2, die mit der Beseitigung der 80 Bäume durch Verbrennung bzw. Verrottung kurzfristig freigesetzt würden und erst nach vielen Jahrzehnten durch Ersatzpflanzungen neutralisiert werden könnten? |
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