Drucksache - 1963/XXI  

 
 
Betreff: Verkehrsführung im Bereich Stegeweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Harald Berninghaus 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
10.07.2024 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf      

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der Pressemitteilung Nr. 1006 vom 26.10.2023 hat das Bezirksamt die Arbeiten zur Fahrbahnsanierung im Stegeweg (Ortsteil Reinickendorf) angekündigt. Die Arbeiten konnten inzwischen nach Verzögerungen abgeschlossen werden. Zusammen mit dem Freiheitsweg und der Markscheiderstraße gehört dieser Teil des Stegewegs zum Vorrangnetz im Rahmen des Radverkehrsplans im Sinne der §§ 40 bis 42 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE; vergleiche https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&;mapId=k_radverkehrsnetz@senstadt&bbox=387786,5826040,389435,5826867)). Für den Kfz-Verkehr erfüllen die genannten Straßen die Funktion als Anliegerstraßen im Rahmen des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe; Vergleiche https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&;mapId=k_vms_detailnetz_wms_spatial@senstadt&bbox=387947,5826184,389203,5826814). Der Verkehrszug Markscheiderstraße - Stegeweg quert die Flottenstraße, die nach dem StEP MoVe als Ergänzungsstraße (StEP IV) klassifiziert ist. Der Verkehr auf der Flottenstraße ist dabei vorfahrtberechtigt. Der Stegeweg unterquert die Kremmener Bahn (Trasse der S-Bahn-Linie S 25; STREDA-Streckennummer 6182 bzw. 6183).

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Welche Maßnahmen einschließlich verkehrsrechtlicher Anordnungen plant das Bezirksamt im Bereich Stegeweg, Freiheitsweg und Markscheiderstraße angesichts der gesamtstädtischen Bedeutung dieser Straßen für den Radverkehr?

 
 

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