Drucksache - 1958/XXI  

 
 
Betreff: Bericht über die geplanten, eingewilligten und eingegangenen Verpflichtungen sowie über die daraus resultierenden Vorbindungen gemäß Auflagenbeschluss Nr. 1 zum Haushalt 2024/2025
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.07.2024 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf      
Ausschuss für Haushalt, Gender Budgeting, Personal und Liegenschaften Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Zur Absicherung der Auflösung der Pauschalen Minderausgaben wurden die Pauschalen Mehrausgaben in gleicher Höhe gesperrt, sodass das Bezirksamt in seinen Sitzungen am 05.03.2024 und 04.06.2024 seine Einwilligungen zur Aufhebung der gesperrten Verpflichtungsermächtigungen (VE) und deren Inanspruchnahme in den Einzelplänen 33 und 37 geben konnte.

 

Im Einzelplan 33 wurden Pacht- und Betriebsführungsverträge zur Anmietung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Liegenschaften im Bezirk Reinickendorf abgeschlossen, aus denen für die nächsten Haushaltsjahre Verbindlichkeiten resultieren. Des Weiteren wurden im Einzelplan 37 im Rahmen der Durchführung der Erweiterungsbaumaßnahmen der Charlie-Chaplin-Grundschule und der Ringelnatz-Grundschule Verträge mit Generalplanern zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 geschlossen.

 

In der nachstehenden Übersicht sind einzelplanweise die geplanten, die eingewilligten und die eingegangenen Verpflichtungen dargestellt.

 

Einzelplan

Geplante VE gemäß Haushaltsplan

Eingewilligte VE

Eingegangene VE

33

15.603.000 €

6.587.000 €

6.587.000 €

37

9.876.000 €

7.870.000 €

460.000 €

38

3.155.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Nach § 1 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2024/2025 (HG 24/25) sind die im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen (VE) gesperrt. Voraussetzung für die Einwilligung in die Aufhebung der Sperre ist nach § 6 HG 24/25 die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben. In den Bezirkshaushaltsplänen ist für die Einwilligung das jeweilige Bezirksamt zuständig. Der BVV ist hierüber regelmäßig zu berichten.

Nach den Auflagen zum Haushalt 2024/2025 ist gemäß Buchstabe A. Nr. 1 den Bezirksverordnetenversammlungen erstmals am 01. Juli 2024 und sodann zu Beginn eines jeden Quartals insgesamt einzelplanweise über die geplanten, eingewilligten und eingegangenen Verpflichtungen sowie über die daraus resultierenden Vorbindungen zukünftiger Jahre zu berichten. Über die Auflösung Pauschaler Minderausgaben ist in gleicher Weise zu berichten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner

Bezirksbürgermeisterin

Anlage/n:

 

 
 

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