Drucksache - 1957/XXI
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Sachverhalt:
Radfahrer die von der Karolinenstraße kommen, über die Ruppiner Chaussee fahren um dann in der Heiligenseestraße weiter zu fahren wird zunächst frei gelassen, ob sie entsprechend der auf der Fahrbahn aufgemalten Linie auf der Fahrbahn fahren oder den Fußgänger Weg benutzen. Aufgrund der Enge des Fußgängerweges gefährden Sie bei der Benutzung dortige Fußgänger. Hundert Meter weiter würden die Radfahrer die auf der Straße fahren durch die installierten Poller gefährlich in die einzige verbliebene Fahrspur gedrängt. Diejenigen die auf dem Bürgersteig gefahren sind werden in einer viel zu engen Fuhrt auf den neu markierten Fahrradstreifen geführt, siehe anliegende Bilder). Es ist dringend notwendig diese Konfliktzone zu verändern. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die rechtswidrigen und lebensgefährdenden Zustände der Radverkehrsführung in der Heiligenseestraße zwischen Ruppiner Chaussee und Schwarzer Weg kurzfristig zu ändern. Anlagen:
Ersuchen_1_Bild.jpg Ersuchen_2_Bild.jpg |
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