Drucksache - 1623/XXI-01  

 
 
Betreff: GEWOBAG-Mieter in Tegel-Süd beim Umgang mit Betriebskostenabrechnungen 2022 unterstützen
Status:öffentlichBezüglich:
1623/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.06.2024 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.01.2024 - Drucksache Nr. 1623/XXI -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG dafür einzusetzen, dass

 

1. die Nachzahlungen im Zusammenhang mit den Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2022 für betroffene Mieter vorerst gestundet und somit nicht fällig werden, bis die abschließende Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen abgeschlossen ist.

 

2. der Grund für die sehr unterschiedlich hohen Betriebskosten in bestimmten Häusern der GEWOBAG in Tegel-Süd ermittelt wird.

 

3. unter Einbeziehung der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) – Anstalt öffentlichen Rechts die Systematik der Abrechnung für das genannte Gebiet auf allgemeine Fehler, die auf sämtliche Betriebskostenabrechnungen durchschlagen, überprüft wird.

 

4. für den Fall der Richtigkeit von Betriebskostenabrechnungen mit hohen Nachzahlungen eine umfassende Beratung sowie eine Ratenzahlung angeboten wird.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

Wie bereits in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 10.01.2024 durch die Bezirksbürgermeisterin Frau Demirbüken-Wegner ausführlich dargestellt, hat die Bezirksverwaltung diesbezüglich mangelnde Einwirkungsmöglichkeiten gegenüber den städtischen Wohnungsgesellschaften. Es können keine Einblicke erlangt oder Einflussnahmen geltend gemacht werden. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Das Bemühen des Bezirksamtes beschränkt sich somit darauf, in Gesprächen bei den jeweiligen Gesellschaften auf Missstände und deren Regelung hinzuweisen.

 

Bereits vor der o. g. Sitzung wurde der Vorstand der Gewobag vom Bezirksamt - mit der Bitte bzw. Empfehlung, die Betriebskostenabrechnungen in Tegel-Süd zu überprüfen - kontaktiert.

In dem Schreiben wurde der Vorstand zudem um Information gebeten, ob und inwieweit den Mieterinnen und Mietern von der Gesellschaft im Einzelfall entgegengekommen werden kann, um finanziellen Nöten oder Engpässen zu begegnen.

Daraufhin teilte die Gewobag mit, dass den betroffenen Mieterinnen und Mietern individuelle Lösungen angeboten und bei Bedarf Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart werden. In diesem Zusammenhang wurde auch kurzfristig ein Beratungsangebot durch die zuständigen Kundenberater im Quartierbüro installiert.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt die Betroffenen auf die vorhandenen Beratungs- und Hilfsstrukturen wie Mieterverbände/-vereine und Verbraucherzentralen sowie auf die Möglichkeit der Rechtsberatung (für Einkommensschwache) im Rathaus Reinickendorf hingewiesen. Auch wurden die Möglichkeiten der Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger ausführlich dargestellt, wie z. B. Beantragung der Übernahme der höheren Kosten im Rahmen der Sozialhilfe sowie im Einzelfall bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine einmalige Beihilfe nach dem SGB XII oder analog dazu eine einmalige Beihilfe nach dem SGB II (JobCenter). Voraussetzung dafür ist, dass eine Bedürftigkeit vorliegt und die Zahlung nicht aus eigenen Mitteln erbracht werden kann. Hierfür müssten die Mieterinnen und Mieter einen entsprechenden Antrag beim Amt für Soziales oder beim JobCenter stellen und ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen.

 

Ergänzend dazu hat die Bezirksbürgermeisterin Frau Demirbüken-Wegner diverse Gespräche mit dem zuständigen Staatssekretär Herrn Stefan Machulik – dieser ist auch Mitglied im Aufsichtsrat der Gewobag - geführt und auf die herausfordernde Situation der betroffenen Mieterinnen und Mieter hingewiesen.

 

Zuletzt wurde auch direkter Kontakt zum Vorstand der Gewobag aufgenommen. Seitens des Vorstandes liegt folgende Antwort vom 24.04.2024 vor:

 

„[…] In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass bei den Abrechnungen für das Quartier keine systematischen Fehler vorliegen. Sofern sich MieterInnen mit Rückfragen an uns wenden, werden die Abrechnungen selbstverständlich individuell geprüft. Sofern es zu Zahlungsschwierigkeiten bei den MieterInnen kommt, stehen wir diesen für individuelle Lösungen, wie beispielsweise Ratenzahlungen oder auch Stundungen, zur Verfügung.“

 

Ergänzend dazu erhielt das Bezirksamt mit Schreiben vom 08.05.2024 folgende Information:

 

„[…] Die zuständigen KollegInnen arbeiten die noch offenen Widersprüche sukzessive ab. Bisher konnten keine Fehler in der Abrechnung festgestellt werden.

 

 

Gesamt 

Anzahl Nachforderungen

1582

gezahlt

1301

davon Ratenzahlung

234

Zahlung noch ausstehend

281

davon ohne Kontaktaufnahme

92

davon Widerspruch eingelegt

189

 

Die Kennzahlen sind vertrauliche Angaben. Wir geben diese grundsätzlich nicht nach extern. Aufgrund der besonderen Situation der betroffenen MieterInnen und unseres gemeinsamen Interesses an einer adäquaten Betreuung und Unterstützung machen wir hier eine Ausnahme. Wir hoffen damit, die erforderliche Transparenz zu schaffen, um das notwendige Vertrauen in unsere Bemühungen zu stabilisieren.“

 

Ich bitte die Drucksache Nr. 1623/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner

Bezirksbürgermeisterin

Stammbaum:
1623/XXI   GEWOBAG-Mieter in Tegel-Süd beim Umgang mit Betriebskostenabrechnungen 2022 unterstützen   BVV-Büro   Empfehlung per Dringlichkeit
1623/XXI-01   GEWOBAG-Mieter in Tegel-Süd beim Umgang mit Betriebskostenabrechnungen 2022 unterstützen   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal und Bürgerdienste   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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