Drucksache - 0744/XXI-01
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Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.09.2023 - Drucksache Nr. 0744/XXI -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich über die überbezirklichen Gremien, wie dem Rat der Bürgermeister, dafür einzusetzen, dass digitale Tagungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien im Bezirksverwaltungsgesetz grundsätzlich ermöglicht werden. Das Abgeordnetenhaus sollte aufgefordert werden, eine entsprechende Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zeitnah vorzunehmen. Dort soll geprüft werden, wie hybride Sitzungen praktisch und rechtssicher ermöglicht werden können. Im Falle einer grundsätzlichen Öffnung verpflichtet sich die BVV Reinickendorf dazu, diese Möglichkeiten nur nach einem ausführlichen Diskussionsprozess zur Veränderung der Geschäftsordnung mit Augenmaß einzusetzen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Nach der geltenden Rechtslage sind digitale oder hybride Sitzungen des BVV-Plenums und von Ausschüssen nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. § 8 Absatz 2 Satz 1 BezVG schreibt ausdrücklich vor, dass „die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung unter persönlicher Anwesenheit ihrer Mitglieder durchgeführt“ werden. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde mit § 8a BezVG eine Sonderregelung eingeführt, die für das Plenum (Absatz 1) und für Ausschüsse der BVV (Absatz 2) die Möglichkeit der Durchführung von Sitzungen „im Wege einer Bild und Tonübertragung“ geschaffen hat. Trotz einer gewissen Öffnung und der näheren Ausgestaltung in der Geschäftsordnung der BVV (Absatz 5) ist die grundsätzliche Voraussetzung - für die Durchführung mittels Bild- und Tonübertragung - die Abwendung von „außerordentlichen Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung“ oder „um vergleichbar schwerwiegenden allgemeinen Notlagen Rechnung zu tragen.“ Beide Varianten liegen nach Abklingen bzw. Ende der Corona-Pandemie nicht mehr vor, sodass der Grundsatz des § 8 Absatz 2 Satz 1 BezVG des Tagens in Präsenz nun wieder uneingeschränkt Geltung hat.
Der Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher (RdV) der Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin lud im Oktober 2023 zur Diskussion über die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Durchführung von Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und von weiteren Gremien ohne die persönliche Anwesenheit der Mitglieder ein. Im Dezember 2023 wurde ein Umlaufbeschluss verfasst (Eckpunkte „Digitale BVV“) und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (I A 21) in den legislativen Prozess gegeben mit dem Ziel, eine Entscheidung im Sinne des Beschlusses des RdV herbeizuführen.
Der Landesgesetzgeber wird sich mit der Frage der Möglichkeit digitaler und/oder hybrider Sitzungen der BVV und des Abgeordnetenhauses befassen. Das Gesetzesänderungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Ich bitte die Drucksache Nr. 0744/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Bezirksbürgermeisterin
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