Drucksache - 3416/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.01.2024 - Drucksache Nr. 3416/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat erneut für die dauerhafte Anordnung von Schrägparkplätzen in Alt-Wittenau zwischen Eichborndamm und Oranienburger Straße einzusetzen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) um Stellungnahme gebeten. Seitens der zuständigen Staatssekretärin der SenMVKU liegt folgende Antwort vor.
„[…] Grundsätzlich obliegt die sachliche Zuständigkeit für die Regelungen im ruhenden Verkehr Ihrer bezirklichen Straßenverkehrsbehörde. Aufgrund der unmittelbaren Auswirkungen der von Ihnen gewünschten Schrägaufstellung des ruhenden Verkehrs im obengenannten Abschnitt der Straße Alt-Wittenau auf den Fließverkehr im übergeordneten Straßennetz unterliegt diese Maßnahme einem Zustimmungsvorbehalt meiner Verwaltung. Entsprechend habe ich diese Möglichkeit erneut prüfen lassen.
Im Ergebnis muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen aus Gründen der Verkehrssicherheit auch weiterhin keine Zustimmung geben kann. Die Einschätzung meiner Verwaltung zur Gefährdung des Radverkehrs durch die Schrägaufstellung parkender Fahrzeuge hat auch weiterhin Bestand.
Bei einer Ausweisung von Schrägparkplätzen ist der linksseitig davon verkehrende Radverkehr einer höheren Gefahr ausgesetzt als bei einer parallel zum Fahrbahnrand ausgeführten Parkordnung. Einerseits wird der gemeinsam genutzte Straßenraum signifikant verschmälert, andererseits ergeben sich für Radfahrende weitere Sicherheitsrisiken durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge und damit verbundene Sichteinschränkungen. Diese Gefahr wird noch erhöht, da bei einer größeren Anzahl an Parkflächen bei Schrägaufstellung mit vermehrten Ausparkvorgängen zu rechnen ist. Diese Gefährdungen könnten durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 nicht ausgeräumt werden, sodass die genannten Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssicherheit des Radverkehrs auch in Kombination nicht als geeignet angesehen werden.
Die Nichtregistrierung von Unfällen während der baustellenbedingten Anordnung des Schrägparkens steht dabei nicht im Widerspruch zur beschriebenen Gefährdungseinschätzung. Das prognostizierbare Risiko bleibt auch dann hoch, wenn es bislang glücklicherweise nicht zu Schadensfällen gekommen ist. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 3416/XX damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Julia Schrod-Thiel Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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