Drucksache - 1739/XXI  

 
 
Betreff: Osterfeuer in Frohnau dauerhaft etablieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:FDP-Gruppe - Jahn, David / Otto, Andreas 
Drucksache-Art:ErsuchenErsuchen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
10.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Umwelt, Grünflächen und Natur Mitberatung
17.04.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Umwelt, Grünflächen und Natur im Ausschuss abgelehnt     
Ausschuss für Haushalt, Gender Budgeting, Personal und Liegenschaften Federführung
29.05.2024 
teilöffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Gender Budgeting, Personal und Liegenschaften vertagt     
04.09.2024    öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Gender Budgeting, Personal und Liegenschaften      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:
 

Die Freiwillige Feuerwehr Frohnau teilt mit, dass trotz frühzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Bezirksamt im Herbst 2023 das Bezirksamt künftig nahezu keine Unterstützung für das Osterfeuer in Frohnau mehr erbringt. Diese Information hat die Freiwillige Feuerwehr zu kurzfristig erreicht, so dass ein Osterfeuer noch in diesem Jahr bislang nicht möglich ist. Das Statement der Feuerwehr ist online nachzulesen: https://www.ff-frohnau.de/

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Frohnau das allseits beliebte Osterfeuer nach der vorrangig aufgrund durch Corona verschuldeten Unterbrechung wieder zu etablieren. Die Größe des Osterfeuers soll sich an den Beispielen der Vorjahre orientieren. Rechtzeitig vor dem Osterfeuer 2025 soll zwischen dem Bezirksamt und der Freiwilligen Feuerwehr Frohnau eine Aufgabenteilung abgestimmt sein, welche für beide Seiten tragfähig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Frohnauer Feuerwehr allein ehrenamtlich arbeitet, dem Bezirksamt jedoch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Über mögliche finanzielle Mehrbedarfe ist der BVV rechtzeitig zu berichten, um das Osterfeuer zu ermöglichen.

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Anlagen:
 

 
 

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