Drucksache - 0799/XXI-01
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2023 - Drucksache Nr. 0799/XXI -:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die verkehrsrechtlichen Anforderungen gegeben sind, das Radfahren in der Grußdorfstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung freizugeben und dies ggf. umzusetzen. Zur besseren Sichtbarkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer soll zusätzlich eine Fahrbahnmarkierung geprüft werden.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Die Grußdorfstraße hat eine Fahrgassenbreite von 7 Metern und befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Der Straßenverlauf ist geradlinig, auf beiden Seiten sind Parkplätze vorhanden und zwischen der Berliner Straße und der Buddestraße ist die Einmündung „Am Buddeplatz“. Sie ist nicht Teil des Radvorrang- oder Radergänzungsnetzes. Durch die Grußdorfstraße fährt ein Linienbus der Berliner Verkehrsbetriebe, dessen Haltestelle sich angrenzend an den südlichen Gehweg, kurz vor der Buddestraße, befindet.
Nach Rücksprachen mit dem Fachbereich Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes sind bereits folgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern in der Grußdorfstraße geplant:
Die Herstellung eines baulichen Haltestellenkaps am südlichen Gehweg zwischen Buddestraße und der Gehwegüberfahrt Am Buddeplatz. Dieser wird so breit geplant, dass die Fahrbahn auf eine Fahrspur verringert wird. Dies soll das Überholen eines haltenden Busses unterbinden. Zudem wird ein Fußgängerüberweg mit einer Breite von 4 Metern westlich der Buddestraße über die Grußdorfstraße geführt.
Diese Maßnahmen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer lassen das Fahren von Radfahrerinnen und Radfahrer in entgegengesetzter Richtung in der Grußdorfstraße als Einbahnstraße nicht zu.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0799/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Julia Schrod-Thiel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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