Drucksache - 1108/XXI-01  

 
 
Betreff: Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung an allen Rettungsstellen der Krankenhäuser etablieren
Status:öffentlichBezüglich:
1108/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Soziales und Gesundheit 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Soziales und Gesundheit 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
10.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2023

- Drucksache Nr. 1108/XXI -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass im Humboldt- und Dominikus-Krankenhaus ein Sitz des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in der Rettungsstelle eingerichtet wird, um stark überlaufene Rettungsstellen zu entlasten.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Kassenärztliche Vereinigung gebeten, das Anliegen entsprechend aufzugreifen.

 

Die Kassenärztliche Vereinigung hat wie folgt geantwortet:

 

„…Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nimmt ihren gesetzlichen Sicherstellungsauftrag zur ambulanten Notfallversorgung durch die Einrichtung eines fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstes, dem Betrieb von 6 KV­Notdienstpraxen für Erwachsene, dem Betrieb von 5 KV-Notdienstpraxen für Kinder- und Jugendliche und einem ärztlichen telefonischen Beratungsdienst in der Leitstelle des Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin wahr. Fortlaufend evaluieren wir durch die Analyse der von uns erhobenen Kennzahlen, ob die Anzahl und die Verteilung der KV-Notdienstpraxen bedarfsgerecht ist. Aktuell können wir feststellen, dass die ambulante Notfallversorgung für die Bürger:innen des Bezirks Reinickendorf durch die KV­Notdienstpraxen für Kinder- und Jugendliche im DRK-Klinikum Westend und der Charité Campus Virchow sowie für die Erwachsenen in den KV-Notdienstpraxen im Jüdischen Krankenhaus Berlin und im DRK Klinikum Westend erfolgen kann. In diesen 4 KV-Notdienstpraxen sind freie Kapazitäten verfügbar. Auch sind diese Standorte für die Bürger:innen lhres Bezirks gut erreichbar. Die Fahrzeiten vom Humboldt Krankenhaus betragen jeweils etwa 12 Minuten und vom Dominikus Krankenhaus betragen die Fahrzeiten 15 bis 20 Minuten. Bei diesen Fahrzeiten handelt es sich um Autominuten. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Charité Campus Virchow und das Jüdische Krankenhaus Berlin sehr gut mit der U-Bahn erreichbar sind.

 

Das derzeitige Versorgungsnetz mit 11 über das gesamte Stadtgebiet verteilten Notdienstpraxen führt bei der KV Berlin zu einem Defizit von durchschnittlich etwa 100.000,00 € je Notdienstpraxis im Jahr. Bei einer Eröffnung von KV-Notdienstpraxen an jedem Krankenhaus mit einer Rettungsstelle müsste die Kassenärztliche Vereinigung Berlin 38 Notdienstpraxen für Erwachsene und zusätzlich Notdienstpraxen für Kinder- und Jugendlichen betreiben.

Dies ließe eine exponentielle Steigerung des Haushaltsdefizites erwarten, weil je Notdienstpraxis mit sinkenden Fallzahlen zu rechnen wäre und sich damit das Defizit je Standort erhöhen würde und zugleich dieser höhere Betrag nicht mehr mit 11, sondern mit 43 bzw. 54 zu multiplizieren wäre. Dies ist nicht vertretbar.

 

Aus diesem Grund setzt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin stattdessen nicht auf die Erhöhung der Anzahl der KV-Notdienstpraxen, sondern auf eine Verbesserung der Patientensteuerung. Tatsachlich wäre ein Großteil der Patienten, die heute die Rettungsstellen der Krankenhäuser aufsuchen, ambulant zu behandeln. Dabei ist von besonders akuten Situationen abgesehen, die Behandlung in den niedergelassenen Praxen die beste Option. Eine sprunghafte Vermehrung von KV-Notdienstpraxen, die dann durch die niedergelassene Ärzt:innen zu besetzen wären, müsste zwangsläufig dazu führen, dass die Regelversorgung von Einschränkungen bedroht wäre. In diesem Zusammenhang ist weiter anzumerken, dass die jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichtes zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzt:innen dazu führt, dass diese zumindest vorerst im Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht mehr eingesetzt werden können und aus diesem Grund die entlastende Funktion für die Regelversorgung wegfällt.

 

Seien Sie versichert, dass der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin weiter alles in seiner Macht stehende unternehmen wird, um die ambulante Notfallversorgung sicherzustellen und weiterzuentwickeln.“

 

Das Bezirksamt bedauert, dass die Kassenärztliche Vereinigung das Anliegen nicht aufgegriffen hat.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1108/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner      Uwe Brockhausen

Bezirksbürgermeisterin      Bezirksstadtrat

Anlage/n:

 

Stammbaum:
1108/XXI   Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung an allen Rettungsstellen der Krankenhäuser etablieren   BVV-Büro   Empfehlung
1108/XXI-01   Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung an allen Rettungsstellen der Krankenhäuser etablieren   Bezirksamt - Abt. Soziales und Gesundheit   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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