Drucksache - 1513/XXI-01  

 
 
Betreff: Befahrbarkeit des Radweges an der Heiligenseestraße
Status:öffentlichBezüglich:
1513/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die in der 25. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 08.11.2023 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drs Nr. 1513/XXI -:

 

„Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie möchte das Bezirksamt sicherstellen, dass der neu angeordnete Radweg durch den Wald an der Heiligenseestraße zu allen Jahreszeiten sicher befahrbar ist?“

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgt eine 14-tägige Begehung der Heiligenseestraße durch Beschäftigte des Straßen- und Grünflächenamtes. Hierbei wird der Zustand der Fahrbahn und des Gehwegs und künftig auch des neuen Radfahrstreifens erfasst und eine Beseitigung eventueller Schäden veranlasst. Die letzten Begehungen erfolgten am 15.09., 29.09., 10.10., 25.10. und am 8.11.2023.

 

Die Beseitigung von Laub, Schmutz sowie Schnee und Eisglätte obliegt der Zuständigkeit halber der Berliner Stadtreinigung.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner      Julia Schrod-Thiel              

Bezirksbürgermeisterin      Bezirksstadträtin

Stammbaum:
1513/XXI   Befahrbarkeit des Radweges an der Heiligenseestraße   BVV-Büro   Mündliche Anfrage
1513/XXI-01   Befahrbarkeit des Radweges an der Heiligenseestraße   Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr   Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
 
 

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