Drucksache - 1544/XXI
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Sachverhalt:
In der Heiligenseestraße, Fahrtrichtung Heiligensee, wird der Fahrradweg in Höhe der Einmündung zum Schwarzen Weg, auf die Straße geführt. Hier ist die Fahrbahn, durch die Einrichtung dieses Fahrradweges, für mehrspurige Kraftfahrzeuge nur noch einspurig befahrbar. Da die Benutzung des Fahrradstreifens an dieser Stelle nicht zwingend vorgeschrieben ist, könnten Fahrradfahrer auf der Straße an der Verengung vorbeifahren wollen, was zu lebensgefährlichen Konflikten führen kann. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Benutzung des hier vorhandenen Fahrradweges zwingend vorgeschrieben und entsprechend gekennzeichnet wird. Anlagen:
IMG_2584.jpg IMG_2585.jpg |
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