Drucksache - 0595/XXI-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.07.2023 - Drucksache Nr. 0595/XXI -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass der Bericht ‘Krebs in Berlin’
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die zuständige Senatsverwaltung gebeten, das Anliegen entsprechend aufzugreifen.
Die Senatsverwaltung hat wie folgt geantwortet:
„…Die Berliner GBE stellt im Rahmen des Gesundheitsmonitorings des lndikatorensatzes der Länder regelmäßig Eckdaten zu bösartigen Neubildungen zur Verfügung (https://gsi- berlin.info/Search/Search/Ouery?quelle=GKR&sort=2). Diese Daten wurden bisher vom Gemeinsamen Krebsregister (GKR) übermittelt und werden nach dessen Auflösung Ende 2022 vom KKRBB zur Verfügung gestellt werden. Umfassende Krebsberichte, zuletzt der im Beschluss der BVV Reinickendorf genannte Bericht ‘Krebs in Berlin’ von 2018, wurden durch das GKR erstellt und veröffentlicht.
Mit der Auflösung des GKR und Übertragung der Aufgaben an das KKRBB ist dieses seit dem 1. Januar 2023 im Umfang des gesetzlichen Auftrags für die Erfassung, Verarbeitung, wissenschaftliche Auswertung und Publikation auch der epidemiologischen Daten zuständig. In Artikel 1, Absatz 2 des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Führung eines Klinisch-epidemiologischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 1 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes heißt es insoweit:
‘(2) Das Krebsregister erfüllt die den Ländern zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 1 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes, indem es flächendeckend sowie möglichst vollzählig und vollständig Daten über das Entstehen, das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen erfasst, verarbeitet, wissenschaftlich auswertet und publiziert sowie Daten für die Forschung und zur Gesundheitsberichterstattung zur Verfügung stellt und jährlich auswertet.’
Auf Anfrage teilte das KKRBB zum Beschluss der BVV Reinickendorf Folgendes mit: ‘In Abstimmung mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung wurde vereinbart, eine erste Datenlieferung im Frühjahr 2024 mit Datenstand 12/2023 zu übermitteln. Hierfür wurden bereits Vorarbeiten getroffen und gemeinsam Merkmale und Ausprägungen der zukünftigen Datenlieferungen neu definiert sowie an die aktuellen elektronischen Anforderungen angepasst. Nach Auflösung des GKR und der Integration der epidemiologischen Krebsregistrierung in das KKRBB ab 01.01.2023 befindet sich der Modus einer Publikation epidemiologischer Daten derzeit in der Prüfung und ist Gegenstand einer entsprechenden Konzeptionierungs- und Umsetzungsplanung.’
Der ‘Klinische Bericht für den Behandlungsort Berlin’ mit Datenstand 05/2023 wurde kürzlich auf der Website des KKRBB veröffentlicht, welcher neben klinischen auch epidemiologische Daten beinhaltet: https://kkrbb.de/behandlungsort-berlin/.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0595/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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