Drucksache - 1512/XXI-01  

 
 
Betreff: Lärmbelästigung durch Laubbläser
Status:öffentlichBezüglich:
1512/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die in der 25. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 08.11.2023 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drs Nr. 1512/XXI -:

 

„Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie viele Verstöße gegen den Lärmschutz hat das Ordnungsamt in Bezug auf benzinbetriebene Laubbläser festgestellt und geahndet?“

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV - Bundes-Immissionsschutzgesetz) regelt den Betrieb - insbesondere deren zulässige Betriebszeiten - von mobilen Geräten und Maschinen im Freien.

 

Gemäß den Regelungen dieser Verordnung dürfen besonders laute Geräte, hierzu gehören Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler, in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten oder auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten ausschließlich an Werktagen von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.

 

Das Ordnungsamt Reinickendorf hat in Bezug auf den benzinbetriebenen Laubbläsern in den vergangenen Jahren zwei Verstöße von unzulässigem Lärm festgestellt. Da dieser Lärm unter „anlagenbezogenem Lärm“ fällt und die Verursacher GaLaBau-Firmen (Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau) waren, wurden diese Beschwerden an das Umwelt- und Naturschutzamt weitergeleitet. Eine Statistik wird im Ordnungsamt zu diesen Verstößen nicht geführt.

 

Statistische Auswertungen sind dem für dieses Thema sachlich zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt erst seit dem Jahr 2019 möglich. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 19 Anzeigen durch Dritte auf Grund von behaupteten Verstößen gegen den Einsatz von Laubbläsern bzw. Laubsammlern außerhalb der erlaubten Nutzungszeiten erstattet.

 

Angesichts der vorliegenden Beweislage konnte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen werden.

 

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner      Julia Schrod-Thiel  

Bezirksbürgermeisterin      Bezirksstadträtin

Stammbaum:
1512/XXI   Lärmbelästigung durch Laubbläser   BVV-Büro   Mündliche Anfrage
1512/XXI-01   Lärmbelästigung durch Laubbläser   Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr   Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
 
 

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