Drucksache - 1512/XXI-01
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Sachverhalt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die in der 25. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 08.11.2023 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drs Nr. 1512/XXI -:
„Ich frage das Bezirksamt:
Wie viele Verstöße gegen den Lärmschutz hat das Ordnungsamt in Bezug auf benzinbetriebene Laubbläser festgestellt und geahndet?“
wird wie folgt beantwortet:
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV - Bundes-Immissionsschutzgesetz) regelt den Betrieb - insbesondere deren zulässige Betriebszeiten - von mobilen Geräten und Maschinen im Freien.
Gemäß den Regelungen dieser Verordnung dürfen besonders laute Geräte, hierzu gehören Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler, in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten oder auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten ausschließlich an Werktagen von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.
Das Ordnungsamt Reinickendorf hat in Bezug auf den benzinbetriebenen Laubbläsern in den vergangenen Jahren zwei Verstöße von unzulässigem Lärm festgestellt. Da dieser Lärm unter „anlagenbezogenem Lärm“ fällt und die Verursacher GaLaBau-Firmen (Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau) waren, wurden diese Beschwerden an das Umwelt- und Naturschutzamt weitergeleitet. Eine Statistik wird im Ordnungsamt zu diesen Verstößen nicht geführt.
Statistische Auswertungen sind dem für dieses Thema sachlich zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt erst seit dem Jahr 2019 möglich. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 19 Anzeigen durch Dritte auf Grund von behaupteten Verstößen gegen den Einsatz von Laubbläsern bzw. Laubsammlern außerhalb der erlaubten Nutzungszeiten erstattet.
Angesichts der vorliegenden Beweislage konnte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen werden.
Emine Demirbüken-Wegner Julia Schrod-Thiel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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