Drucksache - 0409/XXI-01
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.11.2022 - Drucksache Nr. 0409/XXI -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer entlang des Borsigdamms in Tegel durch eine hinreichende und angemessene Beleuchtung – insbesondere im Teil von der Borsighafenbrücke bis zur Kreuzung Neheimer Straße und insbesondere im Bereich der geplanten neuen Radwege – zu verbessern.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die ehemals zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt vor:
„[…] Die Beleuchtung in diesem Bereich ist ortsüblich, Straße und angrenzender Rad- und Gehweg werden gemeinsam ausgeleuchtet. Sofern in der Folge der neu entstehenden Radwege Anpassungen an den Beleuchtungsanlagen erfolgen werden sollten, sind diese Bestandteil des Bauvorhabens. Sollte im BVV-Beschluss der Weg durch die angrenzende Grünanlage gemeint sein, verweise ich auf das Grünanlagengesetz. Gemäß § 5 Absatz 2 besteht in Grünanlagen keine Pflicht zur Beleuchtung.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0409/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Julia Schrod-Thiel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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