Drucksache - 1460/XXI
Sachverhalt: Die heutige A111 wurde zwischen ehem. Grenzübergang Stolpe und AS Hermsdorfer Damm 1987 fertiggestellt, größtenteils als autobahnähnliche „Bundesfernstraße“. „Aufgrund des deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommens wurde schnell eine Verbreiterung des Abschnitts zwischen Schulzendorfer Straße und Waidmannsluster Damm gefordert, die bis 2001 umgesetzt wurde. Danach erfolgte die Hochstufung des Abschnitts zur Autobahn.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesautobahn_111) Nach Protesten z.B. von Anwohnenden und Umweltschützenden in den 1980er Jahren wurde nach Klage gerichtlich festgelegt, dass u.a. die Ruppiner Chaussee im Forstbereich zwischen Karolinenstraße und Beyschlagsiedlung, Im Tegelgrund, für den Durchgangsverkehr (außer BVG-Linienbus-, Rad- und Forstwirtschaftsverkehr) zu schließen sei. Als Kfz-Umleitungsstrecke wurden die Karolinen-, die Heiligensee- und die Hennigsdorfer Straße festgelegt. Jedoch kann diese Umleitungsstrecke diese Funktion nicht mehr erfüllen, vor allem wegen des o.g. „deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommens“. Besonders die Logistik- und hiervon die Schwerlastfahrzeuge lassen – wie bei den Umleitungen im August und September 2023 (Ferien!) zu beobachten war – den Verkehr nahezu kollabieren, meist in der Hennigsdorfer Straße vor der Ruppiner Chaussee. Zu viele Kfz in hierfür ungeeigneten Straßen! Viele hundert Meter Stau im Heiligenseer Wohngebiet und entsprechende starke Behinderungen des ÖPNV und von Rettungsfahrzeugen waren die Folge. Außerdem fuhren viele Kfz verbotenerweise durch die für sie gesperrte Ruppiner Chaussee im Forstbereich. Deshalb sollte während der Sanierung der A111 mindestens zwischen den AS Stolpe (Nr. 2b) und Waidmannsluster Damm (Nr. 4) der Verkehr jeweils auf die andere Fahrbahn verlegt werden (einspuriger Gegenverkehr). So bleibt dann immer noch eine Autobahnseite frei für die auszuführenden Arbeiten. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen und insbesondere der DEGES dafür einzusetzen, dass bei den anstehenden baulichen Unterhaltungsarbeiten sowie Sanierungen an der A111 mindestens zwischen AS Stolpe (Nr. 2b) und Waidmannsluster Damm (Nr. 4) der Verkehr jeweils auf die andere Fahrbahn verlegt wird (einspuriger Gegenverkehr). So sind Umleitungen u.a. durch Heiligenseer Wohngebiete zu vermeiden. Die Umleitungsstrecke Karolinen-, Heiligensee- und Hennigsdorfer Straße soll nicht mehr als solche dienen. Anlagen: |
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